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Ab 6. Juni dürfen auch Kinos im Land wieder öffnen.

© Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Neue Corona-Regeln: Brandenburg öffnet fast alles – mit Auflagen

Ministerpräsident Dietmar Woidke verkündet weitere Lockerungen: Für Gottesdienste, Privatfeiern, Kulturveranstaltungen, Fitnessstudios und Schwimmbäder. Kitas dürfen weiterhin nur eingeschränkt öffnen. 

Potsdam - Brandenburgs Ministerpräsident und Bundesratspräsident Dietmar Woidke (SPD) ist gegen Alleingänge von Bundesländern, wenn Deutschland nach dem Corona-Shutdown langsam wieder hochfährt. Er halte nichts von „Einzelgängertum“ oder von „Husarenritten“, sagte Woidke, als er am Dienstag in Potsdam den nächsten weitgehenden Öffnungs-Fahrplan für das Land verkündete, der Gottesdienste, Privatfeiern, Thermen, Freibäder, Fitnessstudios oder auch Fahrschulen umfasst. Er und Brandenburgs Regierung stünden für ein „abgestimmtes Vorgehen“, sagte Woidke. 

Zum Vorstoß von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), der die Corona-Einschränkungen komplett aufheben wollte und nach bundesweiter Kritik davon Abstand nahm, fügte Woidke hinzu: „Dieser Jahrmarkt der Eitelkeiten, der macht mir schon mitunter ein bisschen Sorgen.“ Da sei „der Kollege in Thüringen leider nicht der einzige“. Woidke, der der Länderkammer vorsteht, wollte kein Datum nennen, wann Beschränkungen generell aufgehoben werden können. „Wir müssen weiter auf Sicht fahren“, sagte er.

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Lockerungen ab Donnerstag

In Brandenburg vergeht inzwischen fast keine Woche, ohne dass neue Lockerungen verkündet werden. Mit den jetzigen Schritten wird es ab 13. Juni fast keine Einrichtungen mehr geben, die total geschlossen bleiben müssen. Ausnahmen, die genannt wurden, sind etwa Dampfsaunen und Indoorspielplätze. Zuerst dürfen in wenigen Tagen ab 28. Mai – alles unter Auflagen – Gottesdienste in Kirchen wieder stattfinden, Fitnessstudios, Turnhallen, Tanzstudios, Freibäder und Spielhallen wieder öffnen. Außerdem ist es erlaubt, dass sich bis zu zehn Menschen im öffentlichen Raum treffen dürfen und wichtige private Feste wie Hochzeiten mit bis zu 50 Gästen gefeiert werden dürfen. Auch Schulfeste sind dann wieder gestattet, allerdings auch mit begrenzten Teilnehmerzahlen. 

Nach Worten von Woidke dürfen auch Freizeitparks wieder öffnen, wozu etwa in Potsdam der Filmpark Babelsberg zählen würde. Ab 6. Juni folgen Kultureinrichtungen, können Theater und Kinos wieder öffnen, „in Räumen mit bis zu 75 Personen“, und es können Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 150 Teilnehmern stattfinden. Das gelte nicht für Diskotheken, sagte Woidke. In der nächsten Stufe dürfen ab 13. Juni in Brandenburg Indoor-Bäder, Schwimmhallen, Thermen wieder aufmachen.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).

© Soeren Stache/dpa-Zentralbild

Kitas dürfen weiterhin nur eingeschränkt öffnen

Alle Lockerungen sind daran gekoppelt, dass die Betreiber Hygienekonzepte vorlegen und einhalten, hieß es. Möglich sei das alles, so Woidke, weil das Infektionsgeschehen im Land stagniert. „Diesen Erfolg haben wir uns gemeinsam erarbeitet“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). In der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte habe es in den letzten sieben Tagen keine neuen Infektionen gegeben. Dennoch sei Vorsicht angebracht, wie auch der Fall des Stahnsdorfer Postverteilzentrums mit acht Infizierten zeige.

Die weitgehende Öffnung steht im Kontrast zu den Schulen und Kitas im Land, die nur eingeschränkt geöffnet sind, so dass sich am Ausnahmezustand im Land für zehntausende Familien nichts ändert. Auf PNN-Nachfrage verwies Woidke darauf, dass Brandenburg bei der Öffnung der Schulen auf „gutem Weg“ sei, damit jedes Kind vor den Sommerferien – sie beginnen ab 24. Juni – noch einmal die Schule besuche. 

Wie berichtet, werden Grundschüler in den nächsten vier Wochen bis Ferienbeginn nur noch tageweise – vier bis maximal acht Tage – an den Schulen unterrichtet. Bei den Kindertagesstätten verwies Woidke darauf, dass das die Landkreise und kreisfreien Städte über Öffnungen selbst entscheiden könnten. Die Bedingungen, ob Infektionsgeschehen oder Räumlichkeiten, seien in der Uckermark anders als in Potsdam. Da das Land für Kitas die Mindestabstandsregelung aufgehoben hat, öffnen einige Landkreise in eigener Verantwortung die Kitas in den früheren Gruppen, aber für alle Kinder.

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Massen-Corona-Tests werden diskutiert

Die Linke-Opposition im Landtag sprach sich für flächendeckende Corona-Tests im Land als Voraussetzung für weitere Lockerungen aus. „Wir müssen testen, testen, testen“, so Fraktionschef Sebastian Walter. Nötig seien Teststrategien für alle Orte mit viel Publikumsverkehr, so der Linke-Abgeordnete Ronny Kretschmer. „Also für Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas und Schulen sowie Gemeinschaftsunterkünfte.“ Nonnemacher äußerte sich dazu zurückhaltend. Sie verwies darauf, dass das Land für Pflegeheime ein Test-Kontingent reserviert hatte, was aber wenig in Anspruch genommen worden sei. In der Landesregierung hält man nach PNN-Informationen von Massentests wenig, da die Kosten hoch, der Nutzen aber begrenzt sei.

In Berlin musste der rot-rot-grüne Senat jetzt eine Niederlage im Corona-Krisenmanagement einstecken. Bei Corona-Verstößen können in Berlin zum Teil keine Bußgelder mehr verhängt werden. Der Verfassungsgerichtshof setzte die entsprechende Bußgeldverordnung des Senats in Teilen außer Kraft. Betroffen ist die zentrale Vorgabe zum Schutz der Bürger vor einer Ausbreitung der Corona-Pandemie – das Gebot, physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und dabei einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Das Abstandsgebot an sich wurde vom Verfassungsgericht jedoch nicht beanstandet – sondern das Bußgeld dazu.

Der Verfassungsgerichtshof machte handwerkliche Fehler des Senats im ersten Paragrafen der Eindämmungsverordnung aus. Zudem kritisierten die Verfassungsrichter, dass der Bußgeldkatalog, der Zahlungen von bis zu 25.000 Euro bei Verstößen vorsah, trotz zwischenzeitlich vom Senat beschlossener Lockerungen bei der Eindämmung nicht angepasst und entschärft wurde. Woidke äußerte sich zuversichtlich, dass in Brandenburg keine ähnliche Entscheidung droht. Bisher hätten die Entscheidungen der Regierung, anders als in Sachsen, Berlin oder weiteren Bundesländern auch vor den Gerichten Bestand. Er gehe davon aus, dass das so bleibe, so Woidke.

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