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Brandenburg: Neonazis als Terrorgruppe?

12 Jugendliche sollen Anschläge gegen Ausländer-Imbisse verübt haben

12 Jugendliche sollen Anschläge gegen Ausländer-Imbisse verübt haben Potsdam - In Potsdam stehen seit gestern zwölf Jugendliche vor Gericht, die aus Fremdenfeindlichkeit Anschläge auf Imbisse von Ausländern verübt haben sollen. Erstmals klagt die brandenburgische Generalstaatsanwaltschaft eine Gruppe Neonazis als terroristische Vereinigung an. Der Jüngste der Angeklagten war 14, der älteste 18 Jahre alt, als zwischen August 2003 und Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse von Ausländern im Havelland verübt wurden. Nach Verlesung der Anklage schloss das Oberlandesgericht die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus. Einige der zwölf Angeklagten waren mit Sonnenbrillen erschienen, setzten sie erst im Saal ab. Unbewegt verfolgten die unauffällig gekleideten jungen Männer die Verlesung der Vorwürfe. Fünf Euro im Monat kostete laut Staatsanwaltschaft der Mitgliedsbeitrag für die rechtsextremistische Kameradschaft „Freikorps“. Treibende Kraft soll ein 20 Jahre alter Abiturient gewesen sein, der seit einem halbem Jahr in Untersuchungshaft ist. Die anderen sind Schüler, Auszubildende oder Angestellte.In den Sommerferien 2003 gründeten sie der Anklage zufolge die Gruppe und bestimmten Vorsitzenden, Schriftführer und Kassenwart ebenso wie das Ziel: Die wirtschaftliche Existenz von Ausländern vernichten, sie so vertreiben. „Sie wollten ein Fanal setzen“, heißt es in der Anklage. Dem widerspricht der Anwalt des 20-Jährigen. Ein Dokument liege nicht vor, sagte er in einer Verhandlungspause. Nur einige der Jugendlichen hätten das mit der Kameradschaft ausgesagt. Bei den Anschlägen im Havelland entstand mehr als 600.000 Euro Sachschaden, rechnet die Anklage vor. Bei einem Brandanschlag auf einen Asia-Imbiss Ende August 2003 in Nauen griff das Feuer auf ein Gebäudekomplex über, Schaden: 526 000 Euro. Andere Imbisswagen sollen gleich mehrmals heimgesucht worden sein. Die Taten seien in wechselnder Besetzung verübt worden, hieß es, um mögliche Verdachtsmomente zu verteilen. Vor allem der 20-Jährige habe Kenntnisse über brennbare und explosive Stoffe gehabt. Die Anklage hat 60 Zeugen und drei Sachverständige benannt. Der Strafrahmen für die Bildung einer terroristischen Vereinigung liegt zwischen einem und zehn Jahren. Dies würde gelten, wenn die Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Für die unter 18-Jährigen gilt das Jugendstrafrecht ohne Strafrahmen. Aus Platzgründen tagt das eigentlich in Brandenburg/Havel ansässige Oberlandesgericht in der Landeshauptstadt.

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