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Lichterloh brannte die als Asylheim vorgesehene Sporthalle nach dem Anschlag. 

© Julian Stähle/dpa

Neonazi-Anschlag auf Asylheim in Nauen: Mittäter könnte milder bestraft werden

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er jetzt milder davonkommen: Einer der Mittäter vom Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Nauen soll nur noch sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist für Mitte November vorgesehen.

Potsdam - Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 31-Jährigen eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren beantragt. Diese Strafe sei aus Gründen der generellen Abschreckung notwendig, erklärte der Staatsanwalt am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Potsdam. Laut Anklage hatte der Komplize des früheren NPD-Politikers Maik Schneider im August 2015 gemeinsam mit Schneider eine Sporthalle in Nauen, in die vorübergehend Flüchtlinge einziehen sollten, niedergebrannt.

Ursprünglich war der Mann zu sieben Jahren verurteilt worden

Im ersten Prozess war der Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jedoch die Ermittlung der Gesamtstrafe gerügt. Daher muss das Strafmaß in dem Revisionsprozess neu ermittelt werden. Die Verteidigung des 31-Jährigen plädierte auf fünf Jahre und sieben Monate Haft. Das Urteil soll am Freitag kommender Woche gesprochen werden.
Im Fall von Schneider hatte der BGH das Urteil wegen der Befangenheit eines Schöffen komplett ausgehoben. Einen von seiner Verteidigung ausgehandelten sogenannten Deal, die Freiheitsstrafe im Falle eines reuigen Geständnisses auf maximal sechs Jahre und neun Monate zu begrenzen, hatte Schneider bislang abgelehnt. Dieser Prozess wird ebenfalls am Freitag kommender Woche fortgesetzt.

Klaus Peters

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