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Reiner Freundschaftsdienst. Der im Nauen-Prozess angeklagte Thomas E. bei einer Neonazi-Demonstration in Nauen im Mai 2015. Neben ihm im roten T-Shirt: der NPD-Politiker Maik Schneider.

© Presseservice Rathenow

Nauen-Prozess: Staatsanwaltschaft mindert Anklage: Keine kriminelle Vereinigung

Im Nauen-Prozess um einen Brandanschlag und anderen Attacken hat die Staatsanwaltschaft die Anklage abgemildert. Den Neonazis wird nicht mehr die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Potsdam - Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen hat die Staatsanwaltschaft überraschend einen Rückzieher gemacht: Staatsanwalt Nils Delius beantragte in der Verhandlung am Donnerstag im Potsdamer Landgericht, den Anklagepunkt "Bildung einer kriminellen Vereinigung" fallen zu lassen. Der Punkt betraf fünf der sechs angeklagten Neonazis. Zu den Gründen äußerte sich Delius zunächst nicht.

Eine Streichung dieses Anklagepunktes könnte Auswirkungen auf das Strafmaß haben, denn bei einer Verurteilung kann die Bildung einer kriminellen Vereinigung strafverschärfend wirken. Die sechs Neonazis müssen sich vor dem Landgericht Potsdam unter anderem wegen eines Brandanschlags auf eine Turnhalle in Nauen (Havelland) verantworten, die als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgesehen war. Bei dem Anschlag im August 2015 war die Halle vollständig zerstört worden.

Klaus Peters

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