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Vergangenen Dienstag startete der Prozess gegen die Nauener Neonazi-Zelle. Auf dem Foto zu sehen: Christopher L. (l-r) und sein Rechtsanwalt Mario Schink, Dennis W. und sein Rechtsanwalt Friedrich Wolf, der angeklagte NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider und sein Rechtsanwalt Jens-Michael Knaak.

© B. Settnik/dpa

Nauen-Prozess: Angeklagter kommt frei

Erneut wurde ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht abgelehnt. Einer der Angeklagten kommt unterdessen gegen Auflagen frei.

Potsdam - Im Prozess zum Brandanschlag von Nauen hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Potsdam einen der drei inhaftierten Angeklagten auf freien Fuß gesetzt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, verkündete der Erste Vorsitzende Theodor Horstkötter am Donnerstag. Der Angeklagte muss bei seiner Mutter wohnen und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Damit könne der Fluchtgefahr ausreichend begegnet werden, sagte Horstkötter.

Schneider will ein Dutzend weiterer Zeugen hören

Der 27-Jährige hatte im Prozess eingeräumt, bei dem Anschlag auf eine geplante Notunterkunft für Flüchtlinge im August 2015 „Schmiere“ gestanden zu haben. Außerdem gab er zu, „im Suff“ ein Toilettenhäuschen auf einer Baustelle für ein Flüchtlingsheim angezündet zu haben. Die Kammer lehnte am Donnerstag einen neuen Befangenheitsantrag ab, den der als Rädelsführer angeklagte NPD-Politiker Maik Schneider gegen Horstkötter gestellt hatte. Daraufhin legte Schneider sofort Widerspruch gegen die Fortsetzung des Prozesses ein. Hintergrund von bislang fünf Befangenheitsanträgen gegen die Kammer war die Bemerkung eines Schöffen, der Schneiders Glaubwürdigkeit offen in Zweifel gezogen hatte.

Schneider stellte zudem den Antrag, etwa ein Dutzend weiterer Zeugen zu hören. Diese sollen seine Version untermauern, dass Schneider bei Treffen von Neonazis in Nauen keine illegalen Aktionen geplant habe. Der 29-Jährige will damit dem Vorwurf der Anklage entgegentreten, er sei Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung gewesen. Wegen der umfangreichen Beweisaufnahme setzte Horstkötter gleich weitere Prozesstermine bis Februar an. In dem Prozess müssen sich sechs Neonazis wegen des Brandanschlags auf die Sporthalle im havelländischen Nauen und weiterer rechtsextremer Straftaten verantworten. Bei dem Anschlag brannte die Halle vollständig nieder.

Klaus Peters

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