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Nach Volksbegehren gegen Massentierhaltung: Brandenburg beruft Tierschutzbeauftragten

Potsdam - Ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung hat Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig (Linke) Brandenburgs ersten Landestierschutzbeauftragten berufen. Der 45-jährige Veterinär Stefan Heidrich übernehme eine neu eingerichtete Stabsstelle, teilte das Ministerium am Montag mit.

Potsdam - Ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung hat Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig (Linke) Brandenburgs ersten Landestierschutzbeauftragten berufen. Der 45-jährige Veterinär Stefan Heidrich übernehme eine neu eingerichtete Stabsstelle, teilte das Ministerium am Montag mit. Ludwig betonte, dass Heidrich nur beratend für Bürger, Tierschützer, Tierhalter und Behörden tätig werden dürfe. „Der Landestierschutzbeauftragte wird keine Überwachungs- und Vollzugsaufgaben wahrnehmen.“

Die Berufung eines Tierschutzbeauftragten war eine zentrale Forderung des Volksbegehrens, das knapp 104 000 Brandenburger unterstützt hatten. Der Beauftragte sollte nach den Vorstellungen der Initiative allerdings weitreichende Befugnisse bei der Kontrolle der Betriebe haben, um gegen Missstände vorzugehen. Dagegen erklärte Ministeriumssprecher Uwe Krink: „Der Tierschutzbeauftragte kann Mastanlagen nur in Begleitung oder mit Zustimmung der Betriebe besuchen.“ Der Initiative reicht dies nicht aus. „Wir begrüßen es, dass ein Jahr nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren gegen Massentierhaltung endlich ein Tierschutzbeauftragter installiert wurde“, sagte der Sprecher des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Brandenburg (BUND), Jens-Martin Rode. Allerdings wünsche sich das Aktionsbündnis mehr Befugnisse für Heidrich. „Dabei geht es uns nicht um die vollen Vollzugsrechte eines Amtstierarztes – aber bei deutlichen Anzeichen von Missständen in der Tierhaltung muss der Tierschutzbeauftragte eingreifen dürfen.“ Der BUND forderte die Landesregierung auf, nun einen genauen Rechtsrahmen für die Befugnisse des Tierschutzbeauftragten vorzulegen. Auch die Grünen-Landtagsfraktion beklagte, dass unklar bleibe, auf welcher Rechtsgrundlage der Tierschutzbeauftragte arbeiten wird. Im Gespräch sei ein Erlass des Ministers gewesen, der Weisungsbefugnis, Pressearbeit und Zugangsberechtigungen regelt. PNN/dpa

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