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Eine Sitzung des Brandenburger Landtages.

© Monika Skolimowska/dpa

Nach Paritégesetz-Urteil in Thüringen: Brandenburg entscheidet im August

Am 20. August wird das Potsdamer Landesverfassungsgericht über die Klage von AfD, Piraten und "Jungen Liberalen" gegen das Paritégesetz in Brandenburg entscheiden. 

Potsdam - Thüringens Paritégesetz ist verfassungswidrig. Das entschied das Landesverfassungsgericht in Weimar am Mittwoch nach einer Klage der AfD-Landtagsfraktion. „Die gesetzliche Verpflichtung politischer Parteien, ihre Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, beeinträchtigt die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Recht auf freie und gleiche Wahlen und politische Parteien in ihrer Betätigungs- und Programmfreiheit sowie in ihrem Recht auf Chancengleichheit“, erklärten die obersten Verfassungshüter des Landes.

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Hat das auch Auswirkungen auf Brandenburg? 

In der Mark war bekanntlich 2019 ebenfalls ein Paritégesetz verabschiedet worden, das im Juni 2020 in Kraft trat. Angeregt hatten es die damals noch in der Opposition befindlichen Grünen, vor allem die heutige Sozialministerin Ursula Nonnemacher hatte maßgeblichen Anteil daran. Linke und SPD übernahmen dann den Entwurf. Die CDU und die AfD stimmten dagegen gegen das Paritätsgesetz, weil sie es für verfassungswidrig hielten. Und die AfD, aber auch die Piratenpartei und die „Jungen Liberalen“ hatten dagegen Klage eingereicht

Am 20. August soll das Potsdamer Landesverfassungsgericht darüber entscheiden. Vorerst aber bemühten sich Vertreter der Brandenburger Landespolitik, die Sorgen vor möglichen Auswirkungen des Thüringer Urteils klein zu halten. „Das thüringische Urteil enttäuscht mich, es hat aber keine Auswirkungen auf Brandenburg“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Erik Stohn. Ähnlich äußerte sich die frauenpolitische Sprecherin der Brandenburger Grünen, Sahra Damus. 

Frauenanteil in zahlreichen Parlamenten rückläufig

„Die Verfassungen, die die beiden Länder sich gaben, unterscheiden sich voneinander, insbesondere auch hinsichtlich des Passus zur Gleichstellung.“ Aus Sicht der Grünen, die den Brandenburger Entwurf als Oppositionsfraktion einst ins Parlament einbrachte, setze wirkliche Gleichberechtigung voraus, dass Frauen auch gleichbeteiligt an politischen Entscheidungen und an der Gesetzgebung mitwirken könnten. „Deswegen machen wir uns für Parität stark.“ Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund eines rückläufigen Frauenanteils in zahlreichen Parlamenten. Für die in der letzten Legislaturperiode an der Regierung beteiligten Linken sagte deren Abgeordnete Andrea Johlige, es bedürfe offensichtlich noch erheblicher öffentlicher Anstrengungen, um deutlich zu machen, dass eine strukturelle Diskriminierung von Frauen beim Zugang zu Parlamenten existiere.

CDU sieht sich in ihrer bisherigen Skepsis durch Urteil bestätigt

Skeptischer zeigte sich am Mittwoch die Brandenburger CDU. „Wir sehen uns in unserer Skepsis gegenüber dem Paritätsgesetz durch die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bestätigt“, sagte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Steeven Bretz. Gleichwohl gelte es, die Entscheidung des Brandenburger Landesverfassungsgerichtes abzuwarten. „Unabhängig von den gerichtlichen Entscheidungen ist die Gleichstellung von Frauen und Männern stärker als bisher auf den verschiedenen Ebenen zu fördern“, sagte Bretz. „Die CDU wird auf ihrem kommenden Bundesparteitag hierzu umfangreiche Maßnahmen beraten.“ Hingegen sprach die stellvertretende Vorsitzende der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion, Birgit Bessin, von einem „guten Tag für Demokratie und Gleichberechtigung in Deutschland“. „Die Brandenburger Verfassungsrichter werden sicherlich im August ebenso entscheiden müssen“, so Bessin.

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