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Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte über einen Rechtsstreit zwischen einem Polizisten und seinem Dienstherren zu entscheiden. 

© Sebastian Gabsch

Nach Pannen beim Notruf: Brandenburger Polizist klagt gegen seinen Dienstherren

Dienst oder Privatsache? Ein Polizist versucht seinen Stiefsohn nach einem Suizidversuch zu retten, sein Notruf versandet zunächst, er erleidet eine posttraumatische Belastungsstörung – und klagt gegen das Land. Vergeblich.

Potsdam – Der Vorsitzende Richter Jan Bodanowitz warnt die Zuschauer im Saal 009 des Potsdamer Verwaltungsgerichts. Was jetzt komme, sei nichts für schwache Nerven. Wer wolle, könne den Gerichtssaal verlassen. Niemand geht. Das Band wird abgespielt. Alle hören, welches Drama sich am 29. November 2014 in Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) abgespielt hat. Sie werden Zeuge, wie ein Mann den Polizei-Notruf 110 wählt, „ich brauche einen Notarzt“ ruft, seinen Namen und die Adresse nennt. Wie die Frau in der Zentrale nicht nachfragt, was eigentlich passiert ist und das Telefonat an die Rettungsstelle weiterleitet -  aber erst einmal nichts passiert. „Die gibt es gar nicht, die Straße“, sagt der Bearbeiter in der Rettungsstelle.

Die Besucher im Gerichtssaal hören anhand des Mitschnitts, wie der Anrufer immer lauter wird, ins Telefon schreit, während er nebenbei versucht, einen Menschen wiederzubeleben, immer wieder dessen Vornamen ruft, Herz-Druck-Massage macht. „Los mach doch“, brüllt der Mann schließlich ins Handy, das neben ihm liegt, „man, mach doch endlich mal“ und „Ich bin ein Kollege!“

Die Hilfe kam zu spät

Der Anrufer, der den Notruf abgesetzt hat, ist selbst Polizist. Der junge Mann, den er versucht zu retten, ist sein Stiefsohn, der einen Suizidversuch unternommen hat. Als die Helfer etwa 20 Minuten nach Eintreffen des Notrufs am Haus des Polizisten ankommen, können sie nur noch den Tod des 24-jährigen Stiefsohns feststellen. 

Gäbe es sie, die im Kenia-Koalitionsvertrag avisierte Ombudsstelle, dann wäre dieser Fall dort richtig. Doch bislang gibt es diesen Polizeibeauftragten nicht, der auf Eingabe von Polizisten oder auf eigene Initiative tätig werden soll, „wenn Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der Rechte der Polizistinnen und Polizisten schließen lassen“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. 2014 gab es so eine Instanz erst recht nicht. Es ist zufällig das Jahr, in dem der Prozess um den Brandenburger Maskenmann-Entführungsfall offenbart hat: Um die Fehlerkultur war es in der Brandenburger Polizei zu dieser Zeit nicht immer gut bestellt. Beamte, die Kritik an Einsätzen übten, hatten einen schweren Stand.

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Der Polizist, der den Notruf wählte, ist heute 53 Jahre alt, seit seiner frühen Jugend im Polizeidienst, wie er am Dienstag in der Verhandlung sagt. "Der Polizistenberuf war mein Leben", sagt er. Nun steht er seinem Dienstherren vor Gericht gegenüber. 2016 hat er Klage eingereicht, er fordert, dass das Geschehen vom November 2014 als Dienstunfall eingestuft wird. Denn als er von einem privaten Termin zur Rettung geeilt sei - sein Stiefsohn schickte ihm eine Abschiedsnachricht - habe er sich in den Dienst versetzt. Er habe gehandelt wie ein Polizist, das abgearbeitet, was er in seiner Ausbildung gelernt habe, viele Male im Dienst praktizieren musste: Menschenleben retten. 

Das Land sieht das anders. Weil der Verstorbene der Stiefsohn des Klägers war, er zu der Zeit frei hatte, sei es keine Diensthandlung gewesen. Er habe als Privatperson agiert, auch wenn er sich beim Notruf als Kollege zu erkennen gegeben habe. Am Ende gewann der Dienstherr. Die Klage sei abgewiesen worden, wie Gerichtssprecher Ruben Langer am Mittwoch auf Anfrage mitteilte.  

Es geht um versorgungsrechtliche Ansprüche 

„Hätte er zuerst zum Kleiderschrank gehen und seine Uniform anziehen sollen?“, fragt die Anwältin des Polizisten, Christin Müller. Für sie sei der Fall klar, erklärte sie während der Verhandlung am Dienstag. Ihr Mandant habe sich in einer Gefahrensituation wie ein Polizist verhalten. Als der Beamte an seinem eigenen Wohnhaus ankommt, sieht er Rauch aus dem im Erdgeschoss liegenden Gästebad dringen. Außen hängt ein Zettel: "Tür nicht öffnen. CO²-Gase treten aus." Doch der Polizist tritt die Tür ein, zieht den Stiefsohn aus dem Zimmer, beginnt mit der Wiederbelebung, setzt gleichzeitig den Notruf ab. "Das kann eine Privatperson nicht", so Müller.

Die Einstufung als Dienstunfall ist deshalb wichtig, weil von ihr einiges abhängt. Der Polizist erlitt infolge des Geschehens eine posttraumatische Belastungsstörung, attestiert von einer Polizeiärztin. Doch für die Behandlungskosten muss er im Privatfall selbst aufkommen. Auch bei einem vorzeitigen Ruhestand hat ein Beamter bei Vorliegen eines Dienstunfalls unter Umständen versorgungsrechtlich mehr Ansprüche. 

Die Straße wurde zunächst nicht geortet 

Nicht nur, aber auch mögliche Pannen beim Notruf hätten dazu geführt, dass ihr Mandat stark von dem Ereignis belastet sei, argumentiert Anwältin Christin Müller. Dass die Straße zunächst nicht geortet werden konnte, hängt wohl damit zusammen, dass sie in einem Ortsteil liegt und nicht in Ludwigsfelde selbst. Der kleine Ort wurde eingemeindet. 2003. Die Gemeindegebietsreform in Brandenburg liegt also 17 Jahre zurück.

Doch gegen möglicherweise zu lange Einsatzzeiten des Rettungsdienstes gibt es keine rechtliche Handhabe. Bei sogenannten, meist durch die 110 ausgelösten Blaulichteinsätzen, bei denen es um Leib und Leben geht, beträgt die durchschnittliche Interventionszeit in Brandenburg 16 Minuten, hat das Innenministerium 2018 in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bekanntgeben. Es ist ein Durchschnittswert, keine verpflichtende Vorgabe. Wenn der Notruf 112 gewählt wird, der die Verbindung mit Rettungsdienst und Feuerwehr herstellt, gilt laut Landesrettungsdienstgesetz eine Hilfsfrist: Jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort soll in 15 Minuten erreicht werden -  in 95 Prozent aller Fälle in einem Jahr. 

Die Probleme beginnen, als er Fragen stellt

Der Kläger sei frustriert darüber, wie unprofessionell die Rettung in der Rückschau abgelaufen sei. Das könne er ein Stück weit verstehen, so Richter Bodanowitz in der Verhandlung am Dienstag. Aber warum der Polizist dann erst zwei Jahre später Klage eingereicht habe, wenn ihn das Erlebte so belastet habe?  Anfangs, sagt er vor Gericht, hätten ihm viele Kollegen zur Seite gestanden. "Das Verhalten hat sich geändert, als ich Fragen gestellt habe", sagt er nur. Mittlerweile wurde er an eine andere Dienststelle versetzt. 

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