zum Hauptinhalt

Nach Attacke Ostern 2017 auf Flüchtlingsheim: Brandanschlag: Urteil verschoben

Neuruppin - Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Kremmen (Oberhavel) ist das Gericht überraschend erneut in die Beweisaufnahme eingetreten. „Das Gericht ist noch zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen“, sagte Richter Udo Lechtermann.

Neuruppin - Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Kremmen (Oberhavel) ist das Gericht überraschend erneut in die Beweisaufnahme eingetreten. „Das Gericht ist noch zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen“, sagte Richter Udo Lechtermann. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft für einen 29-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten wegen versuchten Mordes sowie versuchter besonders schwerer Brandstiftung gefordert. Eigentlich sollte am Montag das Urteil gegen die beiden Angeklagten ergehen, nun ist es für Donnerstag angekündigt.

Das Gericht brauche mehr Zeit, sagte Richter Lechtermann – und brachte für alle Beteiligten überraschend auch einen neuen Straftatbestand ins Spiel. Möglicherweise habe sich der 35-jährige Angeklagte auch wegen Verabredung zu einem Verbrechen strafbar gemacht. Verteidigung und Staatsanwaltschaft erhielten Gelegenheit, sich im nächsten Termin zu dem neuen Vorwurf zu äußern. Zum Prozessauftakt Ende März hatte der 29-Jährige gestanden, in der Nacht zu Ostersamstag 2017 zwei Brandsätze auf ein Haus der umzäunten Flüchtlingsunterkunft in Kremmen geschleudert zu haben. Er wollte den Bewohnern der Unterkunft „einen Schrecken“ einjagen, sagte er damals vor Gericht. Bei dem Angriff wurde niemand verletzt.

Staatsanwalt Torsten Lowitsch sah dies anders: Dass Bewohner der Unterkunft bei einem „gezielten Wurf“ eines Molotow-Cocktails ums Leben hätten kommen können, sei eine logische Folge und vom Angeklagten „billigend in Kauf genommen oder sogar gewollt“, sagte er. Für Verteidiger Uwe Meyer konnte der Tötungsvorsatz seines Mandanten hingegen nicht bewiesen werden. Es hätten alle Theorien beleuchtet werden müssen. Dies habe die Staatsanwaltschaft nicht getan. Vielmehr mündeten die Ausführungen der Anklage „in Spekulationen“. Für den 35-jährigen Mitangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Haft wegen versuchter, besonders schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. A. K. Bückmann (dpa)

A. K. Bückmann (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false