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Richter Jörg Tiemann (l.) verkündete das Urteil gegen Chris P. (2.v.r.) am Landgericht Potsdam.

© Bernd Settnik/dpa

Nach Anschlag in Jüterborg: Versuchter Mord: Revision gegen Bewährungsstrafe

Der Staatsanwalt will eine höhere Strafe für den 21-Jährigen, der einen Brandsätze auf ein Asylbewerberheim in Jüterbog geworfen hatte. Jetzt soll der Bundesgerichtshof entscheiden.

Potsdam/Jüterbog – Der Prozess um den Brandanschlag auf ein Jüterboger Asylheim ist noch nicht vorbei: Die Staatsanwaltschaft will Revision gegen das vergleichsweise milde Urteil einlegen, das das Landgericht Potsdam am Donnerstag gegen den 21-jährigen Chris P verhängt hat. Das bestätigte ein Behördensprecher gegenüber den PNN. Das Rechtsmittel wende sich gegen das Strafmaß des Gerichts, das deutlich hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben ist. Damit wird jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) über das abschließende Strafmaß zu befinden haben.

Wie berichtet ist der 21-Jährige am Donnerstag zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt worden, die zu fünf Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 200 Stunden Sozialstunden ableisten – laut Gericht vorzugsweise in einem Flüchtlingsheim. Dafür dass Chris P. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung verurteilt wurde, war das Urteil vergleichsweise milde ausgefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen in ihrem Plädoyer viereinhalb Jahre Haft gefordert.

Vom rechtsradikalen Vater angestiftet

Das Gericht begründete das verhängte Strafmaß vor allem mit der Persönlichkeit des Angeklagten. Denn: Im Prozess war nach einer Zeugenaussage herausgekommen, dass der 21-Jährige von seinem rechtsradikalen Vater zu der Tat angestiftet worden war – dieser hatte sogar die Molotow-Cocktails gebaut, die Chris P. daraufhin mit einem Freund auf das Asylheim geworfen hat.

Einem Sachverständigen zufolge sei es dem 21-Jährigen „fast unmöglich gewesen, seinem Vater zu widersprechen“. Er habe sich dem Vater gegenüber „in kindlicher Manier“ verhalten. Chris P. habe sich „fast in einem Abhängigkeitsverhältnis“ zu seinem Vater befunden, hatte der Vorsitzende Richter das Urteil begründet. Unter anderem wegen dieses „verzögerten Reifegrades“ sei bei P. als Heranwachsendem noch das Jugendstrafrecht anzuwenden.

Das bedeutete auch: Die Strafe darf aus Gründen der Generalprävention – also wegen der Abschreckung potenzieller Täter – nicht höher als gewöhnlich ausfallen. Ob sich die Revision der Staatsanwaltschaft auch gegen die Anwendung des Jugendstrafrechts wendete, konnte der Behördensprecher am gestrigen Freitag indes noch nicht sagen.

Weiterer Prozess erwartet

Aber auch unabhängig von der jetzt eingelegten Revision ist der Fall um den Brandanschlag noch nicht beendet. Der Vater und der Freund von Chris P. werden sich noch voraussichtlich als Mittäter vor Gericht verantworten müssen. 

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