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Richter Jörg Tiemann (l.) verkündete das Urteil gegen Chris P. (2.v.r.) am Landgericht Potsdam.

© Bernd Settnik/dpa

Nach Anschlag in Jüterbog: Bewährungsstrafe für versuchten Mord

Nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Jüterbog verurteilt das Landgericht Potsdam den Angeklagten zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung. Verein spricht von rassistischem Klima.

Potsdam/Jüterbog - Es war ein ungewöhnlicher Fall, über den das Landgericht Potsdam zu entscheiden hatte. Es ging um einen Brandanschlag auf das Asylheim von Jüterbog, verübt im Oktober 2016. In Brandenburg wurden düstere Erinnerungen an den rechtsextremen Anschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen wach.

Nach wenigen Wochen hatte die Polizei einen Tatverdächtigen zu dem Jüterboger Angriff ermittelt, dem seit Juli dieses Jahres der Prozess gemacht wurde. Alles schien klar, der Verdächtige war geständig.

200 Sozialstunden - am besten im Flüchtlingsheim

Und am Ende, nach zwölf Verhandlungstagen, hat der Prozess am gestrigen Donnerstag auch ein ungewöhnliches Ende gefunden. Verurteilt wurde der 21-jährige Angeklagte Chris P. zu einer zweijährigen Jugendstrafe, die zu fünf Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Außerdem muss er binnen sechs Monaten 200 Sozialstunden ableisten, „vorzugsweise in einem Flüchtlingsheim“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann in seiner Urteilsverkündung.

Eine Bewährungsstrafe? Obwohl Chris P. für die Tat wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. „Das mag zunächst nach einem Missverhältnis aussehen“, sagte Tiemann.

Fast abhängig vom rechtsradikalen Vater

Entscheidend aber war für das vergleichsweise milde Urteil letztlich die Persönlichkeit des Angeklagten. Er habe sich „fast in einem Abhängigkeitsverhältnis“ zu seinem rechtsradikalen Vater befunden, sagte Tiemann. Unter anderem wegen dieses „verzögerten Reifegrades“ sei bei P. als Heranwachsendem noch das Jugendstrafrecht anzuwenden.

Das bedeutet auch: Sogenannte generalpräventive Erwägungen dürfen bei der Höhe der Strafe keine Rolle spielen. Im Klartext: Auch wenn es sich um eine besonders verachtenswerte Tat handelt, darf die Strafe nicht höher ausfallen, weil potenzielle Täter abgeschreckt werden sollen.

Und dem Vater, das wurde im Laufe des Prozesses bekannt, kam bei der Tat eine Schlüsselrolle zu. Die Freundin von Chris P. wurde nach einem anonymen Tipp an die Staatsanwaltschaft im Oktober vor Gericht geladen. Dabei kam heraus: Der 21-jährige Angeklagte verübte die Tat – anders als er es gestanden hatte – nicht allein.

Versucht, die Mittäter zu decken

Stattdessen gab es zwei Mittäter: ein Freund und der 44-jährige Vater des Angeklagten. Das hatte Chris P. versucht zu verschweigen. Der 21-Jährige habe ihr selbst erklärt, „dass er es für seinen Vater getan“ habe, „damit der keine Strafe kriegt“, sagte sie.

Einem Sachverständigen zufolge sei es Chris P. „fast unmöglich gewesen, seinem Vater zu widersprechen“. Er habe sich dem Vater gegenüber „in kindlicher Manier“ verhalten.

Es war eine spektakuläre Wende in einem Prozess, in dem alles eindeutig schien. Für Chris P. bedeutete diese Wende nach mehr als neun Monaten die Freilassung aus der Untersuchungshaft. Dafür wanderten sein Freund und sein Vater hinter Gitter. Felix G. ist inzwischen jedoch wieder auf freiem Fuß, der 44-jährige Vater sitzt noch immer.

Richter: Dumpfe Ressentiments

Nach Auffassung des Gerichts haben die drei Täter am Tatabend zusammen an einer Feuerschale auf dem Gehöft des Vaters gesessen. Der Alkohol floss, es wurde sich über Flüchtlinge unterhalten. Darüber, dass es zu viele seien, dass sie alle Drogen nähmen. „Dumpfe, ausländerfeindliche Ressentiments“, fasste Richter Tiemann zusammen.

Dann habe der Vater vorgeschlagen, „endlich mal etwas gegen diese Ausländer zu unternehmen“. Man müsse ihnen Angst einjagen, das Heim in Jüterbog abfackeln. Alle waren sich einig. Chris P. besorgte auf Anweisung seines Vaters Benzin, der 44-Jährige baute die Molotow-Cocktails. Anschließend warfen P. und sein Freund Felix G. die zwei Brandsätze auf das Asylheim.

Die etwa 20 minderjährigen Bewohner – viele von ihnen traumatisiert – aber hatten Glück im Unglück: Die Flammen griffen nicht auf das Gebäude über. Es war feuerfest gebaut. Die Brandsätze zerschlugen nur eine der beiden Fensterscheiben, einer der Betreuer konnte die Flammen an der Fassade schnell mit seiner Jacke ersticken. Dass Chris P. und sein Freund die Molotow-Cocktails auf ein angekipptes Fenster schleuderten, zeige aber: Sie wollten, dass der Brand ins Gebäudeinnere hineinwirke, sagte Richter Tiemann.

Tod billigend in Kauf genommen

Dabei hätten die beiden Männer es billigend in Kauf genommen, dass einer oder mehrere der Bewohner zu Tode kommen – also mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Nach Vorstellung der Täter sollten die Bewohner „in Todesangst geraten“, sagte Tiemann. Die Männer hätten ein Zeichen setzen wollen, „dass Ausländer hier nicht willkommen sind“.

Damit hätte Chris P. auch aus niedrigen Beweggründen gehandelt und sei wegen versuchten Mordes zu verurteilen, sagteTiemann, der während der Urteilsverkündung an die Bilder des brennenden Asylbewerberheims von Rostock-Lichtenhagen im Jahr 1992 erinnerte. Außerdem seien wegen des nächtlichen Angriffs mit einem Brandsatz die Mordmerkmale der Heimtücke und Gemeingefährlichkeit gegeben.

Rechtskräftig ist das Urteil wie üblich noch nicht. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden. Ob sie diesen Schritt erwägen, wollten gegenüber den PNN aber weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung kommentieren. Abgeschlossen ist der Fall ohnehin nicht. Bald dürften auch die beiden erst im Prozessverlauf enttarnten Mittäter vor Gericht stehen.

Verein: Rassistischer Normalzustand in Jüterbog

Derweil beklagt der Verein Opferperspektive in einer aktuellen Mitteilung, dass in Jüterbog ein rassistisches Klima herrsche. „Es ist zu wünschen, dass sowohl die Tatfolgen für die betroffenen jugendlichen Geflüchteten als auch der rassistische Normalzustand in Jüterbog und Umgebung stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen“, sagte Sprecher Martin Vesely.

Der Brandanschlag in Jüterbog sei im Jahr 2016 nur einer von neun rassistisch motivierten Angriffen im Landkreis Teltow-Fläming gewesen. Auch in diesem Jahr hat die Opferperspektive bereits sechs fremdenfeindliche Angriffe in Jüterbog und Umgebung registriert. Gegenüber Flüchtlingen und ihren Unterstützern herrsche in der Region ein feindliches Klima. Flüchtlingshelfer hätten Angst, „weil sie Anfeindungen von Rechten befürchten oder bereits real bedroht werden“. 

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