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Mordprozess startet: Zwei Polizisten totgefahren, Großmutter getötet

In dem kleinen Ort in Brandenburg herrschte Entsetzen, als bekannt wurde, dass ein Mann auf seiner Flucht zwei Polizisten überfuhr. Er soll zuvor seine Großmutter getötet haben. Jetzt beginnt der Prozess.

Frankfurt (Oder) - Rund acht Monate nachdem er zwei Polizisten und seine eigene Großmutter getötet haben soll, steht der mutmaßliche Dreifachmörder in Frankfurt an der Oder vor Gericht. Der 25-Jährige äußerte am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht sein Bedauern. „Ich kann sagen, dass es mir leid tut“, sagte er. In Bezug auf die getöteten Polizisten sagte der Angeklagte, es tue ihm leid, „dass sie nicht mehr zum Dienst kommen.“ Zu den angeklagten Taten äußerte er sich zunächst nicht.

Auf der Flucht vor der Polizei soll der Angeklagte in Ostbrandenburg zwei Beamte totgefahren haben. Zuvor soll er in der Nähe seine eigene Großmutter in ihrem Wohnhaus erstochen haben. Wegen dreifachen Mordes steht der beschuldigte 25-Jährige ab Dienstag in Frankfurt (Oder) vor Gericht. Die Taten hat er laut Staatsanwaltschaft in früheren Vernehmungen bereits zugeben. Er soll bei der Tat unter dem Einfluss von Drogen und Psychopharmaka gestanden haben.

Streit um Geld soll Auslöser für mutmaßlichen Mord an der Großmutter gewesen sein

Unmittelbar vor dem Tod der 79 Jahre alten Frau in Müllrose (Oder-Spree) Ende Februar soll es in einem Streit zwischen den beiden um Geld gegangen sein. Nach dem Fund der Leiche war nach dem Deutschen, der zuletzt ebenfalls in der Kleinstadt lebte, eine Großfahndung ausgelöst worden. Man suchte nach dem Flüchtigen, der mit einem Auto unterwegs war. Mit einem Nagelbrett wollten die Beamten im nahe gelegenen Oegeln den jungen Mann stoppen, doch sie wurden überfahren. Die beiden 49 und 52 Jahre alten Männer starben.

Dem Landgericht zufolge gibt es drei Nebenkläger in dem Prozess: Es sind die Mutter des Angeklagten sowie jeweils ein Verwandter der getöteten Polizisten.

Raub, Körperverletzung und Diebstähle: Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt

Der damals 24-Jährige war früher schon wegen Straftaten angeklagt worden. Darunter waren Delikte wie Raub, Körperverletzung und Diebstähle. Der Mann soll als psychisch auffällig bekannt gewesen sein.

Nach den Gewalttaten Ende Februar geriet das Landgericht Frankfurt (Oder), wo der Prozess am Dienstag beginnt, in die Kritik. Hintergrund ist eine Entscheidung von Ende 2016. Damals stand der junge Mann unter anderem wegen Raubs, Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein vor Gericht. Die Anklagebehörde hatte nach eigenen Angaben auf eine Unterbringung des Mannes in der geschlossenen Psychiatrie gedrängt. Das Gericht erklärte den Mann wegen einer „undifferenzierten Schizophrenie“ für schuldunfähig. Die Kammer ordnete nach Gerichtsangaben zugleich die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an - allerdings setzte sie die Vollstreckung auf Bewährung aus. Grundlage war eine Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters gewesen, der dem Beschuldigten Behandlungsfähigkeit attestierte.

Anklagebehörde erwägt Sicherheitsverwahrung

Nach dem Tod der Großmutter und der Polizisten kam der junge Mann in eine geschlossene Psychiatrie nach Brandenburg/Havel. Ein Gutachter attestierte eine Persönlichkeitsstörung, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Bei ihrer Mordanklage gehe sie deshalb von verminderter Schuldfähigkeit aus. Demzufolge könnte der Mann auch verurteilt werden. In Erwägung zieht die Anklagebehörde auch, Sicherungsverwahrung zu beantragen. (dpa)

Anna Ringle

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