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Brandenburg: Mordprozess gegen jungen Flüchtling Cottbus: Syrer soll 82-Jährige getötet haben

Cottbus - Am heutigen Freitag beginnt am Landgericht Cottbus der Prozess gegen einen jungen syrischen Flüchtling. „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine 82-jährige Frau in ihrer Wohnung ermordet zu haben, um danach Geld oder wertvolle Gegenstände aus ihrer Wohnung zu entwenden“, zitiert ein Gerichtssprecher aus der jüngsten Pressemitteilung.

Von Sandra Dassler

Cottbus - Am heutigen Freitag beginnt am Landgericht Cottbus der Prozess gegen einen jungen syrischen Flüchtling. „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine 82-jährige Frau in ihrer Wohnung ermordet zu haben, um danach Geld oder wertvolle Gegenstände aus ihrer Wohnung zu entwenden“, zitiert ein Gerichtssprecher aus der jüngsten Pressemitteilung. Der Tatvorwurf lautet Mord und Raub mit Todesfolge, als Tatort ist Cottbus und als Tatzeit der 8. Dezember 2016 angegeben. Der Fall hatte viele schockiert: Die rüstige Rentnerin Gerda K. war von ehemaligen Arbeitskollegen auf der alljährlich stattfindenden Weihnachtsfeier vermisst worden. Weil sie eigentlich immer daran teilgenommen hatten, fragten die Kollegen nach. Ein Verwandter fand Gerda K. dann tot in ihrer Wohnung in der Cottbuser Innenstadt. Dass es sich um ein Verbrechen handelte, war schnell klar, auch wenn die Polizei unter Hinweis auf das laufende Verfahren und mögliches Täterwissen nie Details der Tat bekannt gab. Wochenlang wurde ermittelt, der Tagesablauf von Gerda K. nachgestellt und Händler sowie Anwohner befragt. Fast drei Monate später wurde der mutmaßliche Täter festgenommen.

In die Erleichterung über die Festnahme mischte sich schnell auch Entsetzen, dass es sich bei dem Verdächtigen um einen 2015 eingereisten syrischen Flüchtling handelte. Der Oberbürgermeister von Cottbus appellierte an die Einwohner, jetzt nicht alle in der Stadt lebenden Ausländer unter Generalverdacht zu stellen.

Der heute beginnende Prozess findet wahrscheinlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war. Sein Geburtstag war bei seiner Einreise im Jahr 2015 auf den 1. Januar 1999 festgelegt worden, weil er wie viele Flüchtlinge keine Papiere hatte und nur sein Geburtsjahr angeben konnte. Zur Feststellung seines genauen Alters soll ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sein, dessen Ergebnisse aber noch nicht vorliegen. Das Alter spielt nicht nur für die Anwendung des Jugendstrafrechts, sondern auch für das Strafmaß eine große Rolle. Sandra Dassler

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