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Mord an Susanne Fontaine: Mord im Tiergarten – lebenslange Haft für 18-Jährigen gefordert

Im Prozess um die Ermordung der Kunsthistorikerin Susanne Fontaine im Berliner Tiergarten hat die Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft für den 18-jährigen Angeklagten plädiert.

Potsdam/Berlin – Dieser habe die 60 Jahre alte Frau überraschend angegriffen, erdrosselt und ausgeraubt, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Landgericht. Fontaine war Kastellanin im Jagdschloss auf der Pfaueninsel. Beweise wie DNA-Spuren an der Leiche würden den 18-Jährigen überführen. Der Ankläger sprach sich gegen die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts aus. Zum Urteil kommt es möglicherweise am Nachmittag des 25. Juli. Zuvor sollen die Verteidiger plädieren.

Der aus Tschetschenien stammende 18-Jährige soll die arglose Frau im September 2017 im Tiergarten auf ihrem Heimweg attackiert haben. Er habe die Passantin gesehen und "die Gunst der Stunde genutzt", so der Staatsanwalt. "Er wollte Beute machen." Mit dem Handy der Frau und etwas Kleingeld sei er geflohen. Es sei ein heimtückischer Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat gewesen. Obwohl er mit 18 Jahren Heranwachsender ist, sei das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Bei dem Angeklagten, der bereits wegen Raubes in Haft saß, sei nicht mehr mit einer "Nachreife" zu rechnen.

Der 18-Jährige – ein russischer Staatsangehöriger, der wohnungslos war und eigentlich abgeschoben werden sollte - hatte zu Prozessbeginn vor knapp drei Monaten geschwiegen. In einer früheren Stellungnahme hatte er die Vorwürfe bestritten. Er habe die Leiche gefunden und nach Wertsachen durchsucht, erklärte er. Aus Angst, mit der Toten in Verbindung gebracht zu werden, habe er Berlin verlassen. Der Mann war eine Woche nach dem Verbrechen in Polen festgenommen worden. dpa

Anne Baum

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