zum Hauptinhalt

Brandenburg: Mindestens drei Schläge

Vater wegen Misshandlung seines Babys verurteilt

Frankfurt (Oder) - Wegen Misshandlung seines knapp zwei Wochen alten Sohnes hat das Landgericht Frankfurt (Oder) einen Mann zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der 37-Jährige aus Eberswalde (Barnim) dem Baby mindestens drei Schläge versetzt hatte. Es befand ihn der Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig.

Die Tat ereignete sich bereits im Oktober 2011. Das Baby hatte seinerzeit wohl aufgrund eines wunden, schmerzenden Pos nicht aufgehört zu schreien, als der Vater nach Überzeugung des Gerichts zuschlug. Das Baby trug Schwellungen und Hämatome am ganzen Körper sowie im Gesicht davon. Erst eine Hebamme, die am nächsten Tag zu einem Kontrollbesuch in die junge Familie kam, veranlasste, dass das Kind unverzüglich in ein Krankenhaus kam. Dort hegten die Ärzte angesichts der Verletzungen schnell den Verdacht der Misshandlung. Seit dem Vorfall lebt der Junge in einer Pflegefamilie.

Die Eltern leugneten, dem Baby Gewalt angetan zu haben. Dennoch waren sie vom Amtsgericht Eberswalde 2015 zu je zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatten beide Berufung eingelegt, sodass der Fall jetzt in zweiter Instanz vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt wurde.

Da die 26 Jahre alte Mutter zum Prozessauftakt Ende März nicht erschien, war ihre Berufung verworfen worden. Der Vater auf der Anklagebank behauptete erneut, dem Kind nichts getan zu haben. Die später festgestellten Verletzungen habe der Junge noch nicht gehabt, als sie ihn ins Krankenhaus gebracht hätten, sagte er vor Gericht.

„Es gibt keinen Zweifel, dass Sie das Baby geschlagen haben, und auch keine anderen Verletzungsmöglichkeiten“, entgegnete die Vorsitzende Richterin Barbara Sattler in der Urteilsbegründung am Montag. Sie verwies auf das gerichtsmedizinische Gutachten und auf die Zeugenaussage der Hebamme. Der „kleine blaue Fleck“ über dem Auge des Säuglings, von dem beide Elternteile übereinstimmend vor Gericht gesprochen hatten, sei in Wirklichkeit ein „richtiges blaues Auge“ gewesen, machte die Richterin deutlich.

Mit dem Urteil folgte die Kammer den Ausführungen und dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für Freispruch plädiert. Das Urteil fiel milder aus als in erster Instanz. Richterin Sattler begründete das mit der langen Verfahrensdauer und der Tatsache, dass für das Kind keine unmittelbare, konkrete Lebensgefahr bestanden habe.

Der jetzt verurteilte 37-Jährige bemüht sich beim Jugendamt um das Sorgerecht für den Jungen. Der arbeitslose Landwirt gab vor Gericht an, mit dem Kind für einen Neuanfang in seine ursprüngliche Heimat, die Prignitz, zurückkehren zu wollen. Von der Mutter des Jungen hatte er sich vor einiger Zeit getrennt. Beide haben noch ein zweites gemeinsames Kind, für das sie sich das Sorgerecht teilen. Jeanette Bederke (dpa)

Jeanette Bederke (dpa)

Zur Startseite