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Milderes Urteil gegen Kohlegegnerin: Umweltaktivistin gibt Identität preis

Cottbus - Im Sommer führte ein Cottbuser Gericht einen Körperverletzungsprozess gegen eine unbekannte Frau, weil die Braunkohlegegnerin ihren Namen verschwieg – jetzt hat sie ihn im Berufungsverfahren genannt. Das Urteil fiel dadurch milder aus als in der ersten Verhandlung.

Cottbus - Im Sommer führte ein Cottbuser Gericht einen Körperverletzungsprozess gegen eine unbekannte Frau, weil die Braunkohlegegnerin ihren Namen verschwieg – jetzt hat sie ihn im Berufungsverfahren genannt. Das Urteil fiel dadurch milder aus als in der ersten Verhandlung. Das Landgericht Cottbus verhängte am Dienstag gegen die 20-Jährige eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Laut Urteil hatte sie an Pfingsten im Lausitzer Braunkohlerevier bei Anti-Kohle-Protesten einen Polizisten verletzt.

Es ging um einen blauen Fleck am Knie. Dass das Amtsgericht Cottbus im Juni die damals noch 19-Jährige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu zwei Monaten Gefängnis und damit zu einer vergleichsweisen hohen Strafe verurteilt hatte, lag auch daran, dass sie ihre Personalien verschwiegen hatte. Schon bei ihrer Festnahme am Pfingstwochenende hatte die Frau nicht gesagt, wie sie heißt und saß deshalb zeitweise wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Die Richterin am Landgericht sprach am Dienstag von einem „Ausnahmefall“.

Die Verurteilte hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt, in dem neuen Verfahren wurde aber lediglich das Strafmaß noch einmal verhandelt. Die Richterin sagte: „Die Tathandlung steht fest.“ Die Angeklagte hatte im ersten Prozess zugegeben, an der Aktion beteiligt gewesen zu sein, zu den vorgeworfenen Tritten und Schlägen hatte sie nichts gesagt.

Im Berufungsverfahren verriet die Angeklagte zwar ihren Namen und ihr Geburtsdatum, ansonsten blieben ihre persönlichen Angaben spärlich. Immer wieder sagte sie auf Fragen der Richterin: „Ich sage nichts dazu.“ Das Gericht folgte beim Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können binnen einer Woche Revision einlegen.

Anna Ringle

Anna Ringle

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