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Ab 2016 gilt in 31 Brandenburger Kommunen die Mietpreisbremse.

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Mietpreisbremse, Rauchmelder und Landespflegegeld: Was sich 2016 in Brandenburg ändert

Bauordnung, Mietpreisbremse und Busfahrkarten: Einiges wird anders im neuen Jahr, viele neue Regeln gelten nur in Brandenburg. Ein Überblick.

Potsdam - Selten ändert sich von einem Tag auf den anderen besonders viel – außer beim Jahreswechsel. Die Brandenburger müssen sich auf einige neue Regelungen ab Januar einstellen. Eine Auswahl:

Bauordnung geändert

Kurz vor Weihnachten hat das Brandenburger Kabinett noch den Gesetzentwurf für die als „Lex BER“ bekanntgewordene Änderung der Bauordnung verabschiedet. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die Baugenehmigung für den neuen Hauptstadtflughafen nicht nach sieben Jahren im November 2016 ausläuft. Für solche Großvorhaben, für die ein Planfeststellungsbeschluss notwendig ist, gilt die Baugenehmigung künftig unbegrenzt. Zudem gelten neue Bestimmungen für barrierefreie Zugänge zu Wohnungen. Bis zu sechs Pflegebedürftige können künftig ohne Genehmigung in Wohnungen versorgt werden.

Rauchmelder werden bald Pflicht

Ebenfalls als Teil der neuen Bauordnung müssen in Wohnungen bis Ende 2020 Rauchmelder eingebaut werden. Brandenburg ist eines der letzten Bundesländer, die eine Rauchmelderpflicht einführen.

Die Mietpreisbremse gilt

In 31 Brandenburger Kommunen gilt ab Januar eine Mietpreisbremse. Bei Wiedervermietung darf die Vergleichsmiete dann höchstens um zehn Prozent überstiegen werden. Bislang konnte sie nahezu unbegrenzt angehoben werden. Von der neuen Regelung ausgenommen sind Neubauten und umfassend modernisierte Objekte.

WBS-Einkommensgrenze

Eine zweite Einkommensgrenze tritt in Brandenburg Anfang 2016 in Kraft, mit der auch Mieter mit mittlerem Einkommen in eine Sozialwohnung ziehen können. Es darf die Grenze für den Wohnberechtigungsschein um bis zu 40 Prozent überschreiten. Die Höchstmiete liegt bei sechs und sieben Euro pro Quadratmeter. Die Inhaber dieser Bestätigung nach der bisherigen Regelung zahlen wie bisher zwischen 4,90 und 5,50 Euro je Quadratmeter.

ÖPNV wird teurer

Bus- und Bahnfahren in Brandenburg und Berlin wird wieder teurer. Im Schnitt steigen die Preise zum 1. Januar um 1,84 Prozent. In Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel kostet die Einzelfahrt künftig 1,60 Euro, zehn Cent mehr als bisher. 

Aus für Landesamt

Nach 24 Jahren stellt das Brandenburger Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen mit Beginn des Jahres seine Arbeit ein. Die Behörde war 1991 gegründet worden, um über Anträge zur Rückgabe des Eigentums von unrechtmäßig enteigneten DDR-Bürgern zu entscheiden. Brandenburg hatte von den neuen Ländern die meisten Rückübertragungsansprüche zu bearbeiten.

Landespflegegeld wird erhöht

Das Geld für schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen soll in zwei Stufen um insgesamt 30 Prozent erhöht werden – zum 1. Januar 2016 um 20 Prozent. Zum 1. Januar 2018 dann um insgesamt 30 Prozent im Vergleich zu den Beträgen im Jahr 2015. (dpa)

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