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Anfang Juni hat der AWO Bezirksverband Potsdam symbolisch ein Zelt gegen zu hohe Mieten auf der Brandenburger Straße aufgestellt. 

© Archivfoto: Ottmar Winter

Mietendeckel für Berlin beschlossen: Fünf Jahre soll es keine Erhöhung mehr geben

Der Berliner Senat hat am Dienstag Eckpunkte für den Mietendeckel beschlossen. In Brandenburg ist man sich über die Vorteile dieses Instruments nicht einig. 

Brandenburg - Ab sofort dürfen in Berlin die Mieten von mehr als 1,5 Millionen Wohnungen von privaten, kommunalen und gemeinnützigen Gesellschaften in der Hauptstadt fünf Jahre lang nicht mehr erhöht werden. Mieten, die eine noch nicht festgelegte „Höchstmiete“ überschreiten, müssen abgesenkt werden – andernfalls droht Vermietern ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Damit haben sich Linke und Grüne in der Koalition gegen Teile der SPD durchgesetzt, denen die von der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) vorgelegten Eckpunkte zu weit gehen. In der sozialdemokratisch geführten Senatskanzlei kursierte am Montag noch ein Papier mit Änderungen und es kam zu einem koalitionsinternen Streit. Erst am Dienstag fand der Senat zum Konsens zurück – auf Grundlage des Eckpunktepapiers der Senatorin Lompscher.

Auch die Mieten freier Wohnungen dürfen Obergrenze nicht überschreiten

„Der Senat hat heute landesrechtliche Regelungen zur Begrenzung der Miethöhen und die vorgelegten Eckpunkte zum Mietendeckel beschlossen“, konnte Lompscher dann am Dienstagmittag verkünden. Ihre Verwaltung habe den Auftrag, bis zum 15. Oktober einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Eine „Mietpreisbremse plus“ nannte Lompscher den Deckel. Denn auch freie Wohnungen dürfen nicht zu früheren Mieten vergeben werden, falls diese die Obergrenze überschreiten. Im Gespräch war ein Obergrenze für ganz Berlin in Höhe von mehr als sieben Euro je Quadratmeter. Lompscher erklärte jedoch, dass die Oberwerte erst noch festgelegt werden müssten.

Umstritten ist noch, ob das Land Berlin überhaupt in das Mietrecht eingreifen darf. Der Senat allerdings hat sich festgelegt, dass mit den Beschlüssen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen „ausschließlich an die Länder überführt worden“ ist. Auch den Eingriff in Vertragsfreiheit und Eigentumsrecht begründete die Senatorin mit dem schwerer wiegenden Wohl der Allgemeinheit. Lompscher sagte, sie rechne damit, „dass der Mietendeckel rechtlich angegriffen wird“. Der Senat beschreite „juristisches Neuland“. In keinem anderen Bundesland sonst gebe es eine ähnliche Regelung.

Mietpreisbremse in Brandenburg?

In Brandenburg hat es in der Diskussion um die Mietpreisbremse in den vergangenen Monaten Verwirrungen gegeben. Eine Schlamperei im Infrastrukturministerium könnte sich nachteilig für Mieter in Brandenburg auswirken.

Auch in Brandenburg gebe es zu hohe Mieten, erklärte die wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Landtag, Anita Tack. Ein Mietendeckel nach Berliner Vorbild könne dazu beitragen, die Mietsteigerungen in den 31 Städten Brandenburgs, in denen die Mietpreisbremse zur Anwendung komme, zu entschärfen.

„Einen wie in Berlin drohenden Mietendeckel darf es in Brandenburg nicht geben“, sagte hingegen der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam, Peter Heydenbluth. Die märkische Wohnungswirtschaft warne, dass so etwas ihrem Auftrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums enorm schaden würde. 

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