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Dürfen Ärzte, die in Polen studiert haben, hier praktizieren?

© Rolf Vennenbernd/dpa

Medizinstudium in Polen: 20 angehende Ärzte warten auf Zulassung in Brandenburg

Die Frage ist, ob Ärzte, die in Polen studiert haben, in Brandenburg praktizieren dürfen. Es gibt verschiedene Auffassungen, aber noch keine Lösung.

Potsdam - Im Streit um die Zulassung junger Ärzte aus Stettin, die im so genannten „Asklepios-Studiengang“ an der Pommerschen Medizinischen Universität studiert haben, hat es noch keinen Durchbruch gegeben. „Leider kann ich noch keine Lösung dieses Problems verkünden“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher im Ausschuss für Gesundheit des Potsdamer Landtags.

Hintergrund ist die Situation von rund 20 angehenden Ärzten, die nach einem fünfjährigen Studium in Polen und einem einjährigen Praktischen Jahr in Polen aufgrund einer Veränderung im Anhang fünf der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Deutschland keine Approbation erhalten haben: Im April 2019 hatte Polen der EU mitgeteilt, dass für die vollständige Ausbildung eines Arztes künftig auch ein 13 Monate dauerndes Praktikum und eine Prüfung in polnischem Recht erforderlich sei.

Mehrere mögliche Lösungsansätze

Nonnemacher skizzierte im Ausschuss erneut intensive Bemühungen des Landes: In den letzten Monaten habe man diverse Schreiben an Polen mit der Bitte um Anpassung der EU-Richtlinien geschickt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hätten sich eingeschaltet. Daraus habe sich bislang aber kein Lösungsweg abgezeichnet. Allerdings gebe es mehrere mögliche Lösungsansätze. So könnte die Republik Polen die Richtlinie erneut ändern. Dies sei aber wenig aussichtsreich. „Jens Spahn hat in Polen die Auskunft erhalten, dass Polen das nicht ändern wird.“ Eine weitere Möglichkeit sei, dass Polen bei der EU eine Sonderregelung für Ärzte anmelde, die im Ausland arbeiten wollen. Denkbar wäre auch ein zwischenstaatliches Abkommen, wie es etwa zwischen Polen und Norwegen existiere.

Zudem nannte Nonnemacher eine pragmatische Möglichkeit, die den Absolventen nach ihren Angaben bereits seit 2019 angeboten werde: Man könne das Praktikum in Deutschland absolvieren und dann in Polen anerkennen lassen. Sowohl die polnische Seite als auch die Bundesärztekammer seien mit dieser Möglichkeit einverstanden. Dafür könnte den Absolventen eine Berufserlaubnis zum Zweck der Beendigung der Ausbildung erteilt werden. Dies habe der Asklepios-Konzern Nonnemacher zufolge jedoch abgelehnt.

Der ärztliche Direktor des Asklepios-Klinikums Uckermark, Prof. Rüdiger Heicappell, wies diesen Vorschlag im Gespräch mit dieser Zeitung ebenfalls zurück. In Deutschland gebe es kein Berufsbild eines ärztlichen Praktikanten. Es gebe keinen entsprechenden Tarifvertrag. „Wer soll das denn bezahlen?“, fragte Heicappell. Die Stettiner Ärzte seien voll ausgebildete Mediziner. „Warum sollen sie noch ein Praktikum oder eine Prüfung im polnischen Recht ablegen?“

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