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Wenn Zimmer nicht gelüftet werden können, sollen Raumfilter vor Corona-Ansteckung schützen. 

© picture alliance/dpa

Luftfilter-Richtlinien in Brandenburg in Kraft: Wenn das Fenster nur auf Kipp steht

Schulen und Kitas können nun Geld für Luftreiniger beantragen – sofern ihre Räume schlecht zu lüften sind.

Potsdam - Lüften, lüften, lüften. Und bei kälteren Temperaturen Pudelmütze und Schal nicht vergessen. Brandenburger Schüler kennen das Bibbern. Während der Pandemie heißt es: regelmäßig frische Luft ins Klassenzimmer lassen. „Jeder Unterrichtsraum soll mehrmals täglich gelüftet werden, mindestens in jeder Pause zwischen drei bis zehn Minuten. Nur in gut zu lüftenden Räumen soll Unterricht stattfinden“, rät das Brandenburger Bildungsministerium auf seiner Internetseite.

Aber bei weitem nicht in jedem Klassenzimmer oder Kitaraum in Brandenburg lassen sich die Aerosole mit einem einfachen Dreh am Fenstergriff vertreiben – manche Räume haben gar keine zu öffnenden Fenster. Lange schon fordern etwa die oppositionelle Linke, die Lehrergewerkschaft GEW, aber auch Elternvertreter den Einsatz von Luftfiltern. Nun, vor Beginn des zweiten Corona-Winters mit steigenden Infektionszahlen gerade auch bei Kindern, ist es endlich soweit: Schul- und Kitaträger können ab sofort bis zum 24. November Anträge für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte stellen, wie das von Britta Ernst (SPD) geführte Ministerium am Mittwoch mitteilte. Die Richtlinien „Schulluft“ und „Kitaluft“ seien jetzt in Kraft.

Investitionen sollen vor den Sommerferien abgeschlossen sein

Wann die Anträge dann bewilligt werden und die Geräte für frische Luft beim Lernen sorgen können? Im Amtsblatt, in dem die Richtlinien veröffentlicht sind, heißt es zu den Schulen: „Die Investitionen sollen bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.“ Also vor Beginn der Sommerferien, wenn Schüler und Lehrer dann ohnehin durchatmen können. Aber es könnte – schlechter Erfahrungen bei der Beschaffung von IT zum Trotz – natürlich auch viel schneller gehen, denn gefördert werden alle Vorhaben, die seit Mai 2021 begonnen wurden. Sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Förderfähig sind demnach Investitionen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Kindertagesstätten in öffentlicher und freier Trägerschaft. Dabei geht es einmal um die Beschaffung von mobilen Luftreinigern – ob Kauf, Miete oder Leasing ist egal – sowie, vereinfacht gesagt, den Einbau anderer Fenster „zur Verbesserung der Lüftungssituation“.

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Denn einen flächendeckenden Einsatz von Luftfiltern wird es nicht geben, das hatte Ministerin Ernst mehrfach betont. Sie hält das mit Verweis auf das Umweltbundesamt auch nicht für nötig. Dieses empfiehlt in Behördendeutsch: „Die regelmäßige Lüftung über die Fenster ist die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft.“ Also: lüften, lüften, lüften. Notfalls mit Mütze.

67 mobile Lüfter für Potsdams Kitas eingeplant

Und nur dort, wo das nicht geht, können die Fördermittel – 12,8 Millionen Euro von Bund und Land stehen zur Verfügung – eingesetzt werden. „Die Förderung ist ausschließlich für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Schulen und Kitas gedacht, in denen die Fenster nur kippbar sind, eingebaute Lüftungsklappen nur einen minimalen Querschnitt haben und keine fest eingebaute, raumlufttechnische Anlage für die Zufuhr von Frischluft sorgt“, teilt das Ministerium mit. Die Zuwendung beträgt je Maßnahme höchstens 4000 Euro, bei finanzschwachen Kommunen 5000 Euro.

Im Amtsblatt angehängt ist ein „Orientierungsrahmen“ für das Budget der Kreise und kreisfreien Städte. Demnach sind für Kitas in Potsdam 67 mobile Lüfter und rund 267.100 Euro eingeplant – plus 33 „Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftungssituation“ mit rund 133.600 Euro. Die meisten Filter werden mit 73 für Potsdam-Mittelmark veranschlagt, für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) am anderen Ende der Skala nur 17. Insgesamt wird in der Richtlinie „Kitaluft“ mit 800 Geräten landesweit gerechnet. Für die Schulen liegt so eine Tabelle nicht bei.

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