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Wohin? Nach Schulschluss gibt es für Kinder spätestens ab Klasse 7 in der Regel keine Hortbetreuung mehr. Für Schüler mit Handicap und ihre Eltern ein Problem.

© M. Gambarini/dpa

Brandenburg: Lücke bei der Betreuung geistig behinderter Schüler

Jugendliche bekommen in Brandenburg keinen Hortplatz mehr – für Förderbedürftige ein Problem. Opposition fordert Lösung

Potsdam - Die meisten Jugendlichen sind froh, nach Schulschluss zu Hause ein paar Stunden alleine oder mit Freunden verbringen zu können. Bei Schülern mit geistiger Behinderung ist das nicht möglich – sie benötigen auch am Nachmittag Betreuung. Doch bislang ist diese in Brandenburg nicht überall gewährleistet. Denn der Anspruch auf einen Hortplatz endet nach Abschluss der sechsten Jahrgangsstufe, also in der Regel ab dem 13. Lebensjahr. Spezielle Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ bieten zwar Ganztagsbetrieb an, aber nicht an jedem Tag für den kompletten Nachmittag. In den Ferien sind die Schulen geschlossen. Derzeit besuchen rund 1500 Schüler eine der 37 Förderschulen für geistig Behinderte.

Die Fraktion von CDU und Grünen im Landtag will die Betreuungslücke nun schließen und fordert in einem gemeinsamen Antrag für die Plenarsitzung am Freitag landesweit ganztätige Betreuung für geistig behinderte Kinder und Jugendliche. Das Anliegen sei von betroffenen Eltern an die Fraktionen herangetragen worden, erklärte CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben am Dienstag. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei unter diesen Bedingungen nicht möglich. Während das Land Berlin in der Sonderpädagogikverordnung eine Regelung getroffen habe, die eine Nachmittagsbetreuung bis zum Ende der Schulzeit regle, würden Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf „geistige Entwicklung“ in Brandenburg in der Hortbetreuung Kindern ohne Förderbedarf gleichgestellt, heißt es in der Antragsbegründung. Der Landtag solle deshalb den Betreuungsbedarf geistig behinderter Schüler ermitteln und dann für diese Kinder echte Teilhabe durch ganztätige Förderung auch in den Ferien gewährleisten. Dieser Betreuungsanspruch könne entweder im Kita- oder im Teilhabegesetz verankert werden, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jan Redmann.

Die Stadt Potsdam nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein. Seit Januar 2016 gibt es im Babelsberger Oberlinhaus einen Jugendhort für Behinderte. Die Stadtverordnetenversammlung hatte entschieden, für die betroffenen Jugendlichen eine Ferien- und Schulanschlussbetreuung im Rahmen eines Modellprojekts zu ermöglichen. Potsdam übernimmt die Kosten für den Hort als freiwillige Leistung und will das, so die Signale aus dem Rathaus, auch künftig tun. Eine Elterninitiative hatte mit Unterstützung der Grünen lange für diese Betreuungsmöglichkeit gekämpft.

Das Angebot werde laut der zuständigen Teamleiterin Kerstin Schimmelpfennig sehr gut angenommen. An Schultagen werden 15 Jugendliche von 14.30 bis 18 Uhr betreut, in den Ferien von 7.30 bis 18 Uhr. „Für die Jugendlichen ist das auch ein Stück Verlässlichkeit, sie kennen ihre Ansprechpartner“, so Schimmelpfennig.

Doch die Offerte mit freiwilliger Zahlung der Stadt ist bislang die Ausnahme im Land. Die Stadt sei in die Bresche gesprungen, hieß es bereits 2016 aus der Stadtverwaltung. Auf Dauer müsse sich der Gesetzgeber bewegen.

„Wir wollen nicht, dass die Kommunen alleine darüber entscheiden, ob sie so eine Betreuung bieten oder nicht“, erklärt auch CDU-Fraktionschef Senftleben. Um behinderten Menschen gleiche Rechte und Chancen zu bieten, müsse eine Landeslösung gefunden werden.

Marion Kaufmann

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