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Brandenburg: Ludwig fordert Klagerecht für Verbraucher Sammelverfahren sollen möglich werden

Potsdam - Brandenburgs Verbraucherschutz- und Justizminister Stefan Ludwig (Linke) fordert ein Klagerecht für die Brandenburger Verbraucherzentrale. Durch die Möglichkeit einer sogenannten Musterfeststellungsklage sollen Verbraucher nicht mehr gezwungen sein, einzeln zu klagen.

Potsdam - Brandenburgs Verbraucherschutz- und Justizminister Stefan Ludwig (Linke) fordert ein Klagerecht für die Brandenburger Verbraucherzentrale. Durch die Möglichkeit einer sogenannten Musterfeststellungsklage sollen Verbraucher nicht mehr gezwungen sein, einzeln zu klagen. Die Klage wird dann durch einen Verbraucherschutzverband wie der Verbraucherzentrale Brandenburg erhoben.

„Brandenburg hat schon seit 2016 sowohl in der Justizminister- als auch der Verbraucherschutzministerkonferenz die Forderung nach einer Musterfeststellungsklage noch in der mittlerweile abgelaufenen Legislaturperiode unterstützt“, erklärte Ludwig am Donnerstag. Es sei an der Zeit, dass Verbraucher endlich effektive Rechtsschutzmöglichkeiten erhalten, wenn eine Vielzahl von Verbrauchern von einem Unternehmen geschädigt wird. „Der Dieselskandal ist wohl das derzeit prominenteste Beispiel“, sagte Ludwig.

Am heutigen Freitag wird der Bundesrat im Plenum die Musterfeststellungsklage behandeln. Nach dreijähriger Diskussion leitete die Bundesregierung im Mai dieses Jahres das offizielle Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer solchenKlagemöglichkeit ein, nachdem sie sich über die seit 2015 angekündigten Entwürfe nicht einigen konnte. Erst die Verhandlungen über die Große Koalition nach der Bundestagswahl 2017 brachten einen Fortschritt: Bis November soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Musterfeststellungsklagen ermöglicht.

„Ich begrüße ausdrücklich den strikten Zeitplan der Bundesregierung“, erklärte Brandenburgs Minister Ludwig. Leider habe das Bundeskabinett kurz vor der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens aber noch Einschränkungen beschlossen. Deshalb müsse man sagen: „Es geht noch besser.“ So habe Brandenburg im Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates gefordert, die formalen Hürden gerade für fachlich spezialisierte und ortsnahe Verbraucherverbände nicht zu hoch zu legen. Auch sollte die Mindestanzahl von an der Klage teilnehmenden Verbrauchern auf maximal 25 abgesenkt werden. „Die Suche nach Betroffenen und die juristische Aufarbeitung ihrer Probleme erfordern einen hohen Überzeugungs- und Arbeitsaufwand. Die gesetzlichen Anforderungen dürfen es hier den Verbraucherzentralen nicht faktisch unmöglich machen, Musterfeststellungsklagen zu erheben“, betonte Ludwig. Brandenburg forderte auch, Musterfeststellungsklagen über geeignete Medien öffentlich bekannt zu machen, damit Betroffene eine Chance haben, davon zu erfahren und sich zu beteiligen. Die formalen Anforderungen dürften gerade Rechtsunkundigen die Beteiligung an der Klage nicht unmöglich machen. Marion Kaufmann

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