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Der Facebook-Post einer 28-Jährigen erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, urteilte das Amtsgericht Luckenwalde.

© Oliver Berg/dpa

Luckenwalde in Brandenburg: Facebook-Eintrag: Frau wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Eine 28-jährige Frau forderte auf Facebook, Flüchtlinge zu ertränken. Das Amtsgericht Luckenwalde verurteilte sie wegen Volksverhetzung.

Luckenwalde - Nach einem hetzerischen Kommentar gegen Flüchtlinge auf Facebook ist eine 28-jährige Frau vom Amtsgericht Luckenwalde (Teltow-Fläming) zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erwiesen an und verhängte eine Strafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro, wie Amtsgerichtsdirektorin Roswitha Neumaier am Mittwoch berichtete. Die 28-Jährige habe vor Gericht eingeräumt, dass sie auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Oktober 2015 in dem sozialen Netzwerk gefordert habe, Flüchtlinge zu ertränken.

Diese Äußerung erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, weil sie geeignet sei, das Vertrauen der betroffenen Bevölkerungsteile in den Rechtsstaat zu erschüttern und das psychische Klima aufzuheizen, so die Anklage. Die 28-Jährige habe sich vor Gericht reumütig gezeigt und erklärt, sie habe mit ihrer unbedachten Äußerung keinesfalls diese Wirkung beabsichtigt, berichtete Neumaier. (dpa)

Klaus Peters

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