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"Wir kommen jetzt zum Ende des Sommers in schwierige Monate", sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag.

© Soeren Stache/dpa

Lockerungen in wenigen Bereichen: Brandenburg verschärft die Corona-Regeln ab 5. September

Brandenburg hat seine Corona-Umgangsverordnung in einigen Bereichen verschärft, in wenigen Bereichen aber auch gelockert. Hallensport und Sexarbeiter wird es freuen.

Potsdam - Brandenburgs Regierung bleibt trotz entspannter Corona-Lage im Land bei ihrem vorsichtigen Kurs. Das von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Kabinett beschloss am Dienstag eine erneute Verschärfung der landesweiten Umgangsverordnung, mit der etwa eine Obergrenze für Privatfeiern – auch auf dem eigenen Grundstück – mit maximal 75 Teilnehmern festgelegt wird. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 250 bis 1000 Euro. Anders als Berlin gilt für Demonstrationen, die im Flächenland in geringem Umfang stattfinden, weiterhin keine Maskenpflicht.

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„Die Sommer- und Urlaubsstimmung hat die Menschen etwas leichtsinniger gemacht“, sagte Woidke. „Wir sind nicht am Ende der Pandemie. Wir sind noch mittendrin. Und jetzt kommen wieder schwierigere Monate.“ Nämlich die Jahreszeit, ergänzte Innenminister Michael Stübgen (CDU), in der „sich Menschen häufiger in geschlossenen Räumen aufhalten, mit größerem Infektionsrisiko“.

Mit dem Bund auf einer Linie

Der Beschluss der Landesregierung entspricht der Vereinbarung von Bund und Ländern der vergangenen Woche. Demnach wird in Brandenburg nun ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig, im Wiederholungsfall von 250 Euro, wenn „vorsätzlich“ gegen die im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften geltende Maskenpflicht verstoßen wird. Zuständig für die Durchsetzung sind in Brandenburg die Gesundheitsämter, erklärte Stübgen. „Selbstverständlich wird die Polizei wie bisher Amtshilfe leisten.“ Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen bleiben bis Neujahr 2021 untersagt, mit Ausnahme von Autokinos und Autokonzerten. Für Weihnachtsmärkte und Karnevalsveranstaltungen gibt es laut Stübgen noch keine Entscheidung.

Weit unter dem Bundesdurchschnitt

Generell bleibt das Corona-Infektionsgeschehen in Brandenburg im Vergleich zu den meisten Bundesländern, auch zu Berlin, überschaubar. Aktuell gibt es im Sieben-Tage-Check laut Woidke 2,7 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner, das seien zwar dreimal so viele wie im April, doch liege die Quote weit unter dem Bundesschnitt von 9,3. Vom bundesweiten Grenzwert von 50, ab dem ein regionaler Lockdown nötig wäre, ist das Land weit entfernt. „Die Situation ist stabil“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). „Und die Minimalcluster, um die wir uns im Krisenstab liebevoll kümmern, sind im Griff.“

Gleichwohl steht die Bevölkerung bisher weitgehend hinter diesem vorsichtigeren Kurs der Regierung, wie aus dem letzte Woche vorgestellten repräsentativen „Brandenburg-Monitor“ hervorging. Danach halten 63 Prozent die Einschränkungen für angemessen, weitere sieben Prozent sogar für zu lasch.

Lockerungen für den Sport und Sexarbeit

Das Kabinett machte den Weg für punktuelle Lockerungen frei: In Restaurants dürfen nun wieder bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen. Als letztes deutsches Bundesland erlaubt Brandenburg jetzt auch den sogenannten Indoor-Kontaktsport für Erwachsene in Sporthallen, die Teilnehmerzahl ist begrenzt: Für Mannschaftssportarten liegt die Obergrenze bei 30 Sportlern in der Halle, für Individualsport wie Judo oder Ringen bei fünf Sportlern. Der Landessportbund hatte seit Wochen gefordert, Hallensport wieder zu ermöglichen.

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Zum anderen wird für das Prostitutionsgewerbe das wegen der Corona-Pandemie verhängte Totalverbot minimal entschärft, mit dem Brandenburg bundesweit und auch im Vergleich zu Berlin inzwischen eine Ausnahme geworden ist: Nun werden, wie Gesundheitsministerin Nonnemacher erläuterte, auch in Brandenburg „erotische Massagen ohne Geschlechtsverkehr mit Mund-Nasen-Bedeckung“ erlaubt. Das sei „die Stufe null“ bei Lockerungen für die Prostitution. Es sei nicht angemessen, die Sexarbeit „in die Illegalität auszugrenzen“.

Die neue Umgangsverordnung, die am 5. September in Kraft tritt, soll zunächst bis 11. Oktober gelten.

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