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Brandenburg: Linksfraktion kündigt Peer Jürgens Verurteilter Mitarbeiter prüft rechtliche Schritte

Potsdam - Nach seiner Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat die Linksfraktion im Landtag ihrem Bildungsreferenten Peer Jürgens gekündigt. Die Kündigung sei am Montag übergeben worden, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Thomas Domres am Dienstag.

Potsdam - Nach seiner Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat die Linksfraktion im Landtag ihrem Bildungsreferenten Peer Jürgens gekündigt. Die Kündigung sei am Montag übergeben worden, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Thomas Domres am Dienstag. Jürgens war im Oktober wegen Betrugs mit Fahrtkosten- und Mietzuschüssen in seiner Zeit als Abgeordneter zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Darauf beschloss die Fraktion Anfang November, ihm zu kündigen. Da der 37-Jährige damals in Elternzeit war, musste das Verfahren erst arbeitsrechtlich geprüft werden. Der ehemalige Abgeordnete war zuletzt bereits suspendiert.

Er erklärte am Dienstag auf Anfrage: „Ich werde die Kündigung mit meiner Anwältin prüfen und dann entscheiden, ob wir dagegen vorgehen.“

In dem anderen Fall, der derzeit die Linkspartei bewegt, stehen weitere Entscheidungen ebenfalls noch aus. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat wie berichtet eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten gegen den früheren Landtagsabgeordneten Torsten Krause wegen Betrugs mit Steuergeldern beantragt. Der Büroleiter von Sozialministerin Diana Golze (Linke) soll sich mit der Angabe eines falschen Wohnsitzes vom Landtag rund 70 000 Euro überhöhte Fahrtkosten erschlichen haben.

Der parlamentarische Geschäftsführer Domres sprach von einem „bemerkenswerten Vorgang“, weil der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Strafbefehl zunächst in den Medien gelandet sei, bevor der Betroffene selbst es gewusst habe. Er habe „großen Respekt“ vor der Entscheidung Krauses, eine Beurlaubung ohne Entgelt zu beantragen, sagte Domres.

Sein Amtskollege von der CDU, Jan Redmann, sprach von „sehr schwerwiegenden Vorwürfen“. Der Schritt der Staatsanwaltschaft zeige, dass sich der Tatverdacht erhärte. Insofern sei es folgerichtig von Krause, dass er versuche, durch seine Beurlaubung die Arbeit der Ministerin nicht zu belasten. Zunächst müsse nun aber die Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam über den Strafbefehl abgewartet werden. Das Gericht hat eine Entscheidung binnen zwei Wochen in Aussicht gestellt. dpa/mak

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