zum Hauptinhalt
Damals, Mitte August 2014 bei der Etappe seiner Sommertour am Templiner See beim Olympiastützpunkt Potsdam, hoffte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke noch. Zum Foto muss man wissen: Görke war mal Sportlehrer.

© Bernd Settnik/dpa

Linke droht Strafzahlung: Umstrittene Sommertour von Finanzminister Görke: Kein Sommermärchen

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke holt die Affäre um seine Sommertour im Wahlkampf 2014 wieder ein. Der Bundestag prüft, ob es sich um eine unzulässige Parteispende handelt.

Potsdam - Geholfen hat sein Einsatz nicht viel. Nicht einmal fünf Wochen vor der Landtagswahl im September 2014 startete Christian Görke als Finanzminister des Landes Brandenburg seine Sommertour – dennoch rutschte seine Partei beim Wahlergebnis ab. Weil Görke aber nicht nur Minister war, sondern auch Spitzenkandidat der Linke, hatte die Tour dennoch ein ganz besonderes Geschmäckle. Nun befasst sich auch das für Parteienfinanzierung zuständige Referat der Bundestagsverwaltung mit dem Fall. Es geht um unzulässige Wahlkampfhilfe, finanziert mit Geldern des Finanzministeriums, und damit um unzulässige Parteienfinanzierung.

Gutachten: Görke hat Regierungsamt und Wahlkampf nicht ausreichend getrennt

Thomas Nord, der frühere Landeschef der Linken, versucht als Bundesschatzmeister der Linken den Vorgang vorerst weiter kleinzureden: Bundestagspräsident Norbert Lammert sei verpflichtet, alle Hinweise zu prüfen. Und die gab es: Schon vor der Wahl warfen CDU, Grüne und FDP im Landtag Görke Vetternwirtschaft, Amtsmissbrauch für Parteizwecke sowie Wahlkampf auf Steuerzahlerkosten vor. Auch der neu gewählte Landtag befasste sich mit den Vorwürfen, die CDU ließ vom parlamentarischen Beratungsdienst sogar ein Gutachten erstellen. Demnach hat Görke bei seiner Sommertour sein Regierungsamt und den Wahlkampf nicht ausreichend getrennt. Zudem habe er gegen die vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Grundsätze für zulässige Öffentlichkeitsarbeit in der Vorwahlzeit – also gegen gesetztes Verfassungsrecht – verstoßen. Im Klartext: Görke hat gegen das Neutralitätsgebot von Regierungsmitgliedern vor Wahlen verstoßen.

Nach hitzigen Debatten und scharfen Auseinandersetzungen im Landtag war das Thema aber schnell wieder von der Tagesordnung im politischen Potsdam verschwunden. Der Wahlprüfungsausschuss sah keinen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf. Und dann stellte auch noch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Görkes Ministeriumssprecherin in dem Fall ein. Für Görkes Minister-Sommertour war Potsdams Linke-Chef Sascha Krämer mit einem Honorarvertrag versorgt worden, dotiert mit 700 Euro. Krämer begleitete Görke auf dessen Tour und schoss Fotos. Die landeten dann auf der Internetseite des Finanzministeriums, aber auch auf Görkes persönlicher Partei- und Wahlkampfseite. Görke reagierte prompt, wickelte die von seiner Sprecherin geschlossene Vereinbarung mit Krämer rückwirkend ab und zahlte das Honorar aus eigener Tasche. Damit war für die Staatsanwaltschaft die Sache erledigt.

„Immer wenn es um Geld geht, ist der Finanzminister gefragt“

Und Görke blieb bei seiner Argumentation: Bei der Sommertour habe er nicht nur Finanzämter, sondern auch Polizeistationen, Sporteinrichtungen, Gesundheitszentren, Schulen und Kindertagesstätten besichtigt. Als Querschnittsminister sei er zuständig für alle Liegenschaften im Land. Görke sagte Sätze wie diesen: „Immer wenn es um Geld geht, ist der Finanzminister gefragt.“ Alle Termine hätten einen konkreten Bezug zu seinem Ministeramt oder zu haushaltspolitischen Fragen gehabt. Allerdings verärgerte Görke mit seiner Tour auch den Koalitionspartner SPD. Dort empfand man es als unkollegial, wie sehr Görke in anderen Ressorts „wildert“, obwohl er damals nicht einmal Vize-Ministerpräsident war.

Alles, die Anwürfe, die Kritik, perlte an der Linken, an Rot-Rot ab. Immerhin befasst sich der Landtag damit, ob neue Verhaltensregeln für Regierungsmitglieder im Wahlkampf erstellt werden. Dabei gibt es dieses Regeln schon.

Und auf die Regeln weist auch die Bundestagsverwaltung in ihrem siebenseitigen Brief vom September 2015 an den Bundeschatzmeister der Linken hin. Die Regeln sind, wie auch schon das Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes feststellte, eigentlich in der Bundesrepublik geübte Praxis, durch die Feststellungen aus Karlsruhe haben sie sogar Verfassungsrang.

Akuter Anlass für die Reise fehlte

Deshalb sind für die Bundestagsverwaltung nach der Tonlage in dem Schreiben an die Linke die Vorwürfe überaus schwerwiegend. Der Bundestag sieht mehrere „Anzeichen für eine Grenzüberschreitung zur unzulässigen Wahlwerbung“. Denn bei Görkes Themenwilderei während der Sommertour habe kein „sachliches Informationsbedürfnis für die Thematisierung“ ressortfremder Fragen bestanden. Vielmehr sei es bei der Tour des Ministers darum gegangen „für dessen Person zu werben“. Zudem „fehlte für die Reise ein akuter Anlass“. In einem aber geht die Bundestagsverwaltung über die Feststellung der parlamentarischen Beratungsdienstes in Brandenburg hinaus: Es könnte sich bei der Sommertour um eine unzulässige Parteispende handeln.

Die Linke müsse sich den Vorteil durch die Sommertour als Spende zurechnen lassen, wenn sie Einfluss auf die Gestaltung der Tour nehme. Und davon geht die Bundestagsverwaltung aus – denn Görke war damals auch Landeschef seiner Partei. Zudem gab es inhaltliche Überschneidungen, Termine als Minister und Landeschef bei Wahlkampfveranstaltung waren zeitlich und räumlich nah beieinander, auch die Themen und Inhalte ähnelten sich. Es ging also auch aus Sicht der Bundestagsverwaltung bei der Sommertour mehr um Sympathiewerbung als um Sachinformation.

Zur Startseite