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Ex-DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel.

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Letzter DDR-Innenminister: Peter-Michael Diestel tritt aus CDU aus

Der Rechtsanwalt übt in seiner Austrittserklärung scharfe Kritik an der CDU. Wegen seiner Kanzlei in Potsdam steht er derzeit vor Gericht.

Zislow - Der letzte DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel ist aus der CDU ausgetreten. Er habe der Partei, die seine politische Heimat gewesen sei, mehr als 30 Jahre angehört, teilte der 69-jährige Rechtsanwalt mit einer Kanzlei im mecklenburgischen Zislow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) am Mittwoch mit. Verlassen hat er die CDU demnach bereits am Dienstag.

„Wertkonservatives Denken, mittelstandsorientierte Wirtschaftspolitik – verbunden mit einem strammen und konsequenten Blick auf das Grundgesetz – gaben mir Wärme und Geborgenheit“, schreibt Diestel in seiner Erklärung zum Austritt aus seiner politischen Wahlheimat CDU. Dies alles habe seine Partei aufgegeben. „Ich verstehe sie nicht mehr und ich mag sie heute genauso wenig wie sie mich“, so Diestel.

„Schwammiger und hilfloser Kanzlerwahlverein“

Die Entwicklung in den letzten Monaten und Wochen und ganz besonders in den letzten zwei Tagen hätten ihn in seiner Entscheidung bestärkt, so Diestel weiter. Er warf der CDU vor, ein „schwammiger und hilfloser Kanzlerwahlverein“ zu sein. Diestel war in der letzten DDR-Regierung von April 1990 bis zur Wiedervereinigung im Oktober Innenminister. Zudem war der bisherige CDU-Politiker Mitglied des Brandenburger Landtags von 1990 bis 1994. Ab 1993 führte er eine Anwaltskanzlei in Potsdam mit Büros in weiteren Städten.

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Im Zusammenhang mit dieser Kanzlei begann ebenfalls am gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht Neubrandenburg ein Zivilprozess um Geldforderungen gegen Diestel. Nach rund einstündiger Verhandlung schlug Richter Christian Weidlich einen Vergleich vor, den beide Seiten als „annehmbar“ einschätzten, sich aber noch eine Prüfzeit ausbaten. Diestel selbst war aus gesundheitlichen Gründen nicht angereist und wurde vertreten.

Ehemaliger Kanzleipartner fordert 280.000 Euro

In dem Verfahren fordert Mario Genth als ehemaliger Kanzleipartner Diestels aus der gemeinsamen Zeit in Potsdam noch 280 000 Euro. Das Urteil soll am 12. Mai verkündet werden. Nach Auffassung des Klägers waren dessen Ansprüche 2017 bei der Auflösung der Gemeinschaftskanzlei nicht angemessen berücksichtigt worden. Genth hatte nach eigenen Angaben 37,5 Prozent der Gesellschafteranteile der gemeinsamen Kanzlei, die er von einem anderen ehemaligen Anwaltspartner Diestels übernommen haben will. 

Das bestreitet Diestel, wie seine Anwältin erklärte. Der jetzige Vorschlag zum Vergleich sieht vor, dass Diestel dem Kläger 50 000 Euro zahlt und dafür sorgt, dass Genth für die Gesellschafteranteile nicht mehr weiter zahlen muss. Dort stehen derzeit noch 128 000 Euro aus. Der Kläger erklärte am Mittwoch, den Vergleich akzeptieren zu wollen. Inzwischen liegt das Zentrum von Diestels Kanzlei in Zislow. (mit dpa)

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