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Streng geschützt. Der Wisent ist mittlerweile ein seltenes Tier. 

© P. Pleul/dpa

Lebus: Brandenburgs Justizministerium bestätigt: Wisent-Abschuss war illegal

Das Wisent, das 2017 in Lebus in Ostbrandenburg erschossen wurde, hätte gar nicht getötet werden dürfen. Das bestätigt nun das Brandenburger Justizministerium.

Potsdam/Lebus - Nun bestätigt auch das Brandenburger Justizministerium: Der Abschuss eines streng geschützten Wisent im Landkreis Märkisch-Oderland im September 2017 war rechtswidrig, wie die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am Freitag mitteilte. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des naturschutz- und rechtspolitischen Sprechers der Fraktion, Benjamin Raschke, führt das Ministerium das erschossene Wisent in einer Übersicht über illegal getötete Wirbeltierarten auf, die besonderem Schutz unterliegen.

Zu dem Schluss, dass der Abschuss, der zu Verwerfungen mit dem Nachbarland Polen führte, illegal war, kam zuvor bereits ein Gutachten im Auftrag der Grünen. Demnach war das Amt Lebus nicht befugt, die Tötung des Tieres anzuordnen. Allein die Polizei hätte demnach das Tier abschießen können – und auch dann nur, wenn von diesem unmittelbar Aggression gegen Menschen ausgegangen wäre, heißt es in dem Gutachten. Mit dem Schutz der Bevölkerung hatte das Amt Lebus den Abschuss gerechtfertigt. Das Wildrind kam aus Polen über die Grenze. Der Wisent, das letzte noch vorkommende Wildrind Europas, ist eine streng geschützte Tierart in Deutschland und Polen. Der Abschuss des Bullen hatte eine Welle der Empörung in beiden Ländern ausgelöst. Polnische Tierfreunde richteten eine Seite im sozialen Netzwerk Facebook ein, „zum Gedenken an den in Deutschland bestialisch ermordeten Wisent“

Grünen-Politiker erstattete Anzeige gegen Jäger

Grünen-Fraktionschef Axel Vogel hatte bereits im Oktober 2017 Anzeige gegen die Jäger bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erstattet. Diese stufte den Abschuss zum Zwecke der Gefahrenabwehr als zulässig ein. Dieser Einschätzung folgt auch die Generalstaatsanwaltschaft. Da das Justizministerium den Abschuss offenbar anders einstufe als die Staatsanwaltschaft, müssten nun Konsequenzen folgen, fordern die Grünen. 

Von einer konsequenten Verfolgung von Straftaten gegen das Naturschutzgesetz ginge allerdings die Signalwirkung aus, „dass der Schutz von Flora und Fauna in Brandenburg wirklich ernst genommen wird“, so Raschke. Die Rechtsmittel im Wisent-Fall sind allerdings bereits ausgeschöpft.

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