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 Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU).

© Ottmar Winter

Landtags-Sondersitzung in Potsdam: Geimpft, genesen, getestet – oder gestrandet?

Die 3G-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr führte im Landtag zu einer Debatte über mögliche Engpässe bei Testmöglichkeiten.

Potsdam - In den ländlichen Regionen Brandenburgs gibt es hunderte kleine Dörfer, in denen es seit langem keine Arztpraxis, Post oder Laden mehr gibt – und in der Pandemie nun auch kein Testzentrum weit und breit. Doch stellte Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) am Donnerstag auf einer Sondersitzung des Infrastrukturausschuss des Landtags klar, dass im Land – auch außerhalb der Städte – die neue 3G-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr gilt und umgesetzt wird. Die Verkehrsunternehmen seien verpflichtet, „stichprobenartige Kontrollen“ durchzuführen, sagte Beermann. „Es ist ein Bundesgesetz. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir das Recht umsetzen.“ Die AfD hatte die Sondersitzung beantragt und infrage gestellt, dass die Regierung die 3G-Pflicht im Nahverkehr überhaupt eingeführt habe.

Tatsächlich wird die Einhaltung inzwischen auch überprüft, und das nicht allein in Städten wie Potsdam, wo das relativ einfach ist. „Unser Sicherheitsdienstleister kontrolliert seit Mittwoch auch stichprobenartig die Einhaltung der 3G-Regel“, sagte Anette Lang, Sprecherin von Regiobus in Potsdam-Mittelmark den PNN.

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Nach dem Gesetz dürfen in Bussen, Bahnen und Zügen nur noch Geimpfte, Genesene oder Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, mitfahren. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) habe alle Verkehrsunternehmen darauf hingewiesen, dass sie „stichprobenartige Kontrollen“ durchzuführen haben, bei denen die Fahrgäste auf Verlangen den Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzeigen müssen. Die AfD kritisierte, dass es weder genügend Tests noch genügend Teststellen gebe: Arbeitnehmer, die Montagfrüh zur Arbeit müssten, hätten keine Möglichkeit für Tests an Sonntagen, so der Abgeordnete Daniel von Lützow.

Reichen bald Selbsttests als Nachweis aus?

Zwar hatte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) jüngst noch von möglichen Kulanzregelungen im ländlichen Raum bei 3G im Nahverkehr für eine Übergangszeit gesprochen. Davon ist aber keine Rede mehr. Eine Mitarbeiterin des Gesundheitsministeriums verwies darauf, dass es landesweit aktuell 300 Teststellen gebe, wobei die Zahl weiter steigen werde. „Sie werden häufiger angeboten werden.“ Es gebe dazu Vereinbarungen der Gesundheitsämter mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin-Brandenburg (KVBB). „Wir gehen davon aus, dass es möglichst schnell wieder ein breites Angebot zum Testen gibt.“ Parallel würden derzeit Gespräche von Bund und Ländern laufen, dass als „Nachweis auch Selbsttests möglich sein könnten, also der Nutzer seinen Schnelltest mitnimmt“.

Der VBB sieht die 3G-Pflicht auch für die ländlichen Regionen gelassen. „Die Ordnungspartnerschaft in den Landkreisen hat sich schon bei der Maskenpflicht bewährt“, sagte Jürgen Roß, VBB-Bereichsleiter für Planung und Fahrgastinformation. „Die Probleme an sich sind gar nicht so groß“, sagte Roß.  Er verwies darauf, dass der Schülerverkehr – für den die 3G-Pflicht nicht gilt – in den ländlichen Regionen 70 Prozent der ÖPNV-Fahrgäste ausmache. 

Weitere zehn bis fünfzehn Prozent seien Beschäftigte, die jetzt am Arbeitsplatz getestet würden, wo ebenfalls bereits eine 3G-Pflicht gilt. „Die Anzahl derjenigen, die nicht in ein Testverfahren eingeordnet sind, ist relativ klein. Auf diesen Teil der Kunden wird man sich bei den Stichprobentests konzentrieren.“ Beermann, aber auch die Abgeordneten Andreas Büttner (Linke) und Nikola Walter Mundt (CDU) verwiesen einhellig darauf, dass es eine Lösung gebe – nämlich sich impfen zu lassen.

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