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Die Brandenburger Grünen-Landtagsabgeordneten Benjamin Raschke (l.) und Heide Schinowsky.

© Robert Becker/privat

Landtag Brandenburg: Grüne Volksvertreter nehmen voll bezahlte Auszeit fürs Kind

Zwei Grünen-Abgeordnete im Landtag Brandenburg machen mehrere Monate frei – im Unterschied zu normalen Arbeitnehmern aber mit üppiger Diät. Die Fraktion bemängelt fehlende Elternzeit-Regelungen.

Potsdam - Auch Landtagsabgeordnete werden Eltern, so ist das Leben. Doch inwiefern sie Elternzeit nehmen und wie normale Arbeitnehmer eine vom Staat finanziert Auszeit nehmen können, das ist nicht geregelt. In der Grünen-Fraktion im Landtag Brandenburg sorgen zwei Fälle nicht nur für Aufsehen, sondern fraktionsintern teils auch für Unmut.

So hat etwa die Abgeordnete Heide Schinowsky, die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen, ein halbes Jahr Auszeit genommen – und ließ sich weiter die Abgeordnetendiät auszahlen. Mitte Februar 2016 – vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – hatte sie sich in den regulären Mutterschutz begeben und laut Fraktion „von der Arbeit im Landtag zurückgezogen“. Sie habe ihre Abwesenheit der Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) angezeigt. Nach Ablauf des regulären Mutterschutzes Ende Mai 2016 nahm sie Ende Juni „ihre politische Arbeit in Teilen wieder auf“, wie ein Fraktionssprecher den PNN sagte.

Nach Mutterschutz ein halbes Jahr voll bezahlt frei

Tatsächlich aber ließ sie ihre Parlamentsarbeit als gewählte Volksvertreterin bis November ruhen - also ein halbes Jahr. Der Sprecher räumte ein: Erst „seit Anfang November nimmt sie wieder an Fraktions-, Plenar- und Ausschusssitzungen teil.“ Im Sorben-Rat lässt sie sich noch bis März durch einen Fraktionskollegen vertreten. Für die kleine Fraktion mit nur sechs Abgeordneten ist das ein Kraftakt.

Nun will auch der umweltpolitische Sprecher der Grünen, Benjamin Raschke, als Abgeordneter voll bezahlt Elternzeit nehmen. Er war Ende Oktober 2016 Vater geworden. Wie der Fraktionssprecher sagte, wird sich Raschke von Anfang April bis Anfang Juni – zwei Monate – „mit seiner Familie eine Auszeit nehmen“. Auch er werde durch andere Abgeordnete der Fraktion in den Ausschüssen vertreten.

Erziehungszeit für 8000 Euro Abgeordnetendiät im Monat

Arbeitnehmer oder Selbstständige können für ihre Elternzeit das Elterngeld beantragen – sie bekommen vom Staat 67 Prozent des letzten Nettogehalts, maximal 1800 Euro. Die Volksvertreter der Grünen aber können ihre Abgeordnetendiät von 8000 Euro behalten, auch während der Elternzeit. Zu einem Teilverzicht gebe es bei Schinowsky und Raschke keine Festlegungen, sagte der Fraktionssprecher. Die Abgeordneten würden auch „in eigener Verantwortung“ entscheiden, wie sie wegen der Vaterschaft oder Mutterschaft ihre Abgeordnetentätigkeit einschränken. Die Grünen-Fraktion sehe es „aber als misslich an, dass hierzu klare gesetzliche Regelungen fehlen“.

Der Sprecher verwies auf den Landtag in Baden-Württemberg, wo 2014 die Geschäftsordnung mit großer Mehrheit geändert wurde. Dort können Abgeordnete in den Mutterschutzfristen Urlaub nehmen. Ferner kann der Parlamentspräsident Abgeordnete zum „Zwecke der Kinderbetreuung“ auf Antrag „für längstens sechs Monate nach Geburt des Kindes für die Plenar- und Ausschusssitzungen beurlauben“. Für den Landtag Brandenburg habe Raschke nun angeregt, dass sich eine Arbeitsgruppe damit befasst.

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