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Landgericht verhandelt Betrugsvorwurf neu: Neuauflage gegen Peer Jürgens

Der Betrugsprozess gegen den ehemaligen Brandenburger Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (Linke) wird ab Mittwoch vor dem Landgericht Potsdam neu aufgerollt. Der 37-jährige Politiker war im Februar wegen Betrugs mit Fahrtkosten- und Mietzuschüssen verurteilt worden.

Potsdam - Der Betrugsprozess gegen den ehemaligen Brandenburger Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (Linke) wird ab Mittwoch vor dem Landgericht Potsdam neu aufgerollt. Der 37-jährige Politiker war im Februar wegen Betrugs mit Fahrtkosten- und Mietzuschüssen in Höhe von knapp 87 000 Euro vom Amtsgericht Potsdam zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Da die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung und Jürgens ein unbeschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, muss der Prozess inklusive der Beweisaufnahme komplett neu aufgerollt werden. Bislang sind dafür 13 Verhandlungstage bis Anfang Januar angesetzt.

Der Prozess hatte ursprünglich bereits am vergangenen Mittwoch beginnen sollen. Doch weil Jürgens’ Verteidigerin Malen Block verhindert war, musste der Prozess um eine Woche verschoben werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Amtsgericht für Jürgens ein Jahr und zehn Monate Bewährungsstrafe gefordert und will mit der Berufung ein höheres Strafmaß erreichen. Dagegen setzen Jürgens und seine Verteidigung auf weitgehenden Freispruch.

In dem Betrugsprozess geht es darum, dass Jürgens als Abgeordneter von 2004 bis 2015 dem Landtag falsche Wohnorte angegeben haben soll, um erhöhte Zuschüsse zu kassieren. Nach dem Urteil des Amtsgerichts hatte der 37-Jährige nicht wie gegenüber der Landtagsverwaltung angegeben in Erkner und Beeskow (Oder-Spree) gelebt, sondern tatsächlich erst in Berlin und dann Potsdam. Daher hätte er auch 2014 nicht als Kandidat für den Kreistag Oder-Spree antreten dürfen, urteilte das Gericht. Damit habe sich Jürgens auch der Wahlfälschung schuldig gemacht. Die Vorsitzende Richterin Constanze Rammoser-Bode hatte Jürgens in ihrer Urteilsbegründung „hohe kriminelle Energie“ bescheinigt.

Der 37-Jährige hatte in dem Prozess nur einen Betrug eingeräumt, der nicht zu widerlegen war. Der Politiker hatte im Frühjahr 2011 in einem Schreiben an den Landtag Angaben über eine angebliche Zweitwohnung in Potsdam bekräftigt, obwohl er dort nachweislich bereits 2009 ausgezogen und in seine Eigentumswohnung in Potsdam umgezogen war.

Dafür hat Jürgens bereits 7400 Euro an den Landtag zurückgezahlt. Der Linke-Politiker ist seit 2014 nicht mehr Landtagsabgeordneter, er arbeitet bei der Landtagsfraktion aber weiter als Bildungsreferent. dpa

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