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Landgericht Cottbus verurteilt Ehemann: Neun Jahre Haft nach Würgeangriff

Für eine lebensgefährliche Würgeattacke auf seine Ehefrau in Cottbus ist ein Mann zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus verhängte am Montag neun Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Cottbus - Für eine lebensgefährliche Würgeattacke auf seine Ehefrau in Cottbus ist ein Mann zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus verhängte am Montag neun Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Laut dem Urteil hatte der damals 30-Jährige im Juli 2017 vor, seine Frau zu töten, weil sie sich von ihm trennen wollte. Auch ihr Lebensstil habe ihm nicht gepasst. Die heute 22-Jährige überlebte die Attacke.

„Nur aufgrund glücklicher Umstände ist der Tod der Nebenklägerin nicht eingetreten“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schollbach bei der Urteilsbegründung. Der Mann ging demnach auf die junge Frau in der Cottbuser Wohnung ihrer Eltern los. Als das Opfer bewusstlos am Boden gelegen habe, sei die Mutter in das Schlafzimmer getreten und sei dazwischengegangen. Gemeinsam mit ihrem Sohn sei es ihr gelungen, den Beschuldigten aus der Wohnung zu drängen. Die Tochter kam danach wieder zu Bewusstsein. Polizisten nahmen den nun Verurteilten fest, er gab die Vorwürfe zu.

Schollbach beschrieb ein bedrückendes Bild der noch jungen Beziehung. Beide hätten sich im Herbst 2016 in einem Deutschkurs kennengelernt. Sie waren zuvor unabhängig voneinander aus Syrien nach Deutschland gekommen. Nach wenigen Monaten heirateten sie nach islamischem Recht und lebten zunächst in Wittstock (Ostprignitz-Ruppin). Schon bald kam es dann zu Problemen. „Er hat versucht, ihr Leben zu kontrollieren“, stellte der Richter fest. Mehrmals sei die Ehe kurz davor gewesen zu scheitern, doch es sei immer wieder zu Annäherungsversuchen gekommen.

Die junge Frau stellte laut Gericht unter anderem zur Bedingung für eine gemeinsame Zukunft, dass sie eine Ausbildung als Polizistin beginnen und erst nach einem Abschluss an Kinder denken wolle. Der Angeklagte sei zunächst darauf eingegangen. Doch bald darauf habe er sie wieder kontrolliert – bis es schließlich zur Attacke kam, kurz nachdem die Frau erklärt habe, die Ehe zu beenden.

Das Urteil liegt über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf fünf Jahre Haft plädiert, war vom versuchten Mord in der Anklage abgerückt und ging stattdessen von versuchtem Totschlag aus. Auch die Verteidigung hatte gefordert, dass das Urteil nicht über fünf Jahren liegen sollte. Der Anwalt des Verurteilten will nach eigenen Angaben eine Revision gegen das Urteil prüfen. Rechtsmittel können innerhalb einer Woche eingelegt werden.

Anna Ringle

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