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Brandenburg: Landesentwicklungsplan erneut vor Gericht

Der Streit um das Planwerk geht in die zweite Runde: Kommunen wollen es per Eilverfahren außer Kraft setzen

Potsdam - Für Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (parteilos) wäre es eine politische Katastrophe: 26 Gemeinden haben beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im Eilverfahren beantragt, den von der Landesregierung wieder in Kraft gesetzten Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg per Erlass einer vorläufigen Regelung wieder außer Kraft zu setzen.

Das OVG hat im Juni 2014 den seit 2009 geltenden Landesentwicklungsplan wegen formaler Fehler für unwirksam erklärt. Begründet wurde dies damit, dass in der Rechtsverordnung zum Plan ein Hinweis auf die gesetzliche Grundlage fehle. Dies holte Schneider nach dem Urteil nach und ließ den Plan durch einen Kabinettsbeschluss wieder in Kraft setzen. Für Schneider war damit der frühere Fehler einfach behoben, der Plan rückwirkend wieder in Kraft.

Die klagenden Gemeinden, die vor einem Jahr vor dem OVG einen Sieg errungen haben, wollen das so nicht hinnehmen. Matthias Dombert, Potsdamer Verwaltungsrichter und längjähriger Landesverfassungsrichter, der die Gemeinden vertritt, sagte den PNN, dass der vom OVG festgestellte Fehler nicht einfach durch erneute Bekanntmachung geheilt werden könne. Vielmehr müsse die Planung angesichts veränderter Rahmenbedingungen insgesamt neu aufgerollt werden. Das habe auch das OVG in seinem Beschluss vom Sommer 2014 deutlich gemacht. Nun rügen die Gemeinden in ihrem Eilantrag, dass sich Brandenburgs Landesregierung über die Entscheidung des OVG „rechtswidrig hinweggesetzt habe“. Mit dem Eilantrag wollen die Gemeinden laut Dombert vor allem eine schnelle Entscheidung noch vor Aufnahme des Hauptverfahrens herbeiführen. In dem 72 Seiten dicken Antrag legt Dombert nun dar, dass die klagenden Gemeinden erhebliche Rechtsnachteile in ihrer kommunalen Selbständigkeit erleiden würden, „wenn sie für die Dauer eines jahrelangen Gerichtsverfahrens einen Landesentwicklungsplan zu beachten hätten, der sich in so gravierender Weise über die Vorgaben des Gerichts hinwegsetzt“.

Sollte das OVG dem Antrag folgen, hätte das gravierende Konsequenzen. Das für Brandenburg und Berlin geltende übergreifende Planwerk gilt für neue Einkaufszentren, Windparks, Wohn- und Gewerbegebiete, Flughäfen und Tagebaue. Würde der Landesplan fallen, wären auch die Regionalpläne für Windparks oder die von Kommunen auf dessen Basis aufgestellten Bauleit- und Regionalpläne angreifbar.

Auf Grundlage des OVG-Beschlusses zur Aufhebung des Landesplanes von 2014 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus im Frühjahr dieses Jahres auf eine Klage von Investoren bereits entschieden, dass Kommunen den Bau neuer Windkraftanlagen nicht mit Hinweis auf den Landesentwicklungsplan, der Wildwuchs verhindern sollte, verbieten dürfen.

Der Plan regelt auch die Landesentwicklung auf Mittel- und Oberzentren, also auf die größeren Städte. Die Einstufung von kleineren Gemeinden als Grundzentren wurde gestrichen. Grund- und Kleinzentren wurden als Verwaltungseinheiten abgeschafft. Dies hatte die Landesregierung mit den weiter sinkenden Einwohnerzahlen begründet. Dadurch sahen sich viele kleinere Brandenburger Gemeinden benachteiligt, weil sie nun keine neuen Wohn- oder Gewerbegebiete mehr ausweisen können und weniger Fördergeld bekommen. Dombert bemängelt zudem, dass Brandenburg das einzige Bundesland ist, das die Grundzentren abgeschafft hat, während der Bund die Grundstrukturen im Planungsrecht gerade erst gestärkt habe.

nbsp;Alexander Fröhlich

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