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Landesaufnahmegesetz: Zuschuss für Integrationsarbeit bald nur noch freiwillige Leistung?

Bislang bekommen Brandenburgs Kommunen eine Pauschale für die Flüchtlingssozialarbeit – und machen damit gute Erfahrungen. Nun fürchten sie, dass das Land die Zahlungen leise auslaufen lassen will.

Potsdam/Bad Belzig/Cottbus - Konflikte zwischen Einheimischen und Flüchtlingen, mangelnde Deutschkenntnisse von ausländischen Kinder und Jugendlichen in Schulen, aber auch bei Erwachsenen, die eine Arbeitsstelle finden sollen: Immer wieder geriet vor allem die Stadt Cottbus 2018 in die Schlagzeilen. Aber auch andere Kommunen in Brandenburg beklagten Probleme weniger bei der Unterbringung, sondern bei der Integration von Flüchtlingen und forderten finanzielle Unterstützung vom Land. 
Mit großer Mehrheit sprach sich der Landtag im Februar 2019 schließlich dafür aus, kreisfreie Städte und Landkreise bei der Integration von Flüchtlingen zusätzlich zu unterstützen. Auf Initiative der damals rot-roten Regierungsfraktionen sollten die Kommunen für Maßnahmen wie Schulungen und Beratungen 2019 und 2020 pro Jahr pro Flüchtling eine Pauschale von jeweils 300 Euro erhalten. Die Pauschale solle für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge in den ersten drei Jahren nach der Anerkennung gelten. 

Der höchste Betrag ging nach Potsdam 

Nun liegen Zahlen vor, wie viel Geld in diesem und im vergangenen Jahr an die Kommunen flossen – die nun befürchten müssen, dass die Unterstützung auch unter dem Eindruck der durch die Coronakrise verursachten schwierigen Kassenlage nicht in der Form verstetigt wird. Rund 8,86 Millionen Euro wurden 2019 und 8,87 Millionen in diesem Jahr an die Kommunen ausgezahlt. Der höchste Betrag, 865.200 Euro, ging an die Landeshauptstadt Potsdam, gefolgt von Cottbus mit 784.200 Euro, wie aus einer Antwort der rot-schwarz-grünen Landesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Andrea Johlige (Linke) hervorgeht. 

Bisher ist die Integrationspauschale im Landesaufnahmegesetz geregelt, mit dem sich am morgigen Donnerstag auch der Sozialausschuss des Landtages befassen wird. Johlige machte schon im September in einer Mitteilung deutlich, was sie befürchtet: dass die Pauschale nicht verstetigt wird. Zwar steht in der Antwort des zuvor von den Linken, nun von den Grünen geführten Sozialministeriums auf ihre Anfrage: „Im Entwurf für den Landeshaushalt 2021 sind Mittel für freiwillige Zuwendungen als Integrationsbudget in Höhe von 9.567.000 Euro eingestellt.“ Die Höhe der vorgesehenen „Förderung“ der kommunalen Integrationsarbeit orientiere sich an der jährlichen Integrationspauschale in Höhe von 300 Euro pro Person. Johliges Interpretation dazu: „ Das Instrument soll nicht dauerhaft fortgeführt werden. Um die Gemüter zu beruhigen, wird es erst einmal für ein Jahr fortgeführt und in den kommenden Jahren irgendwann abgeschafft, weil es ja eine freiwillige und keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung ist.“

Cottbus und Potsdam-Mittelmark ziehen positive Bilanz 

Auch die Kommunen hoffen, dass das nicht passiert. Die Integrationspauschale habe sich bewährt, heißt es aus Cottbus. Sie sei ein wichtiges Instrument, um lokale Bedarfe zu decken, die von Kommune zu Kommune recht unterschiedlich sein könnten, so ein Sprecher. „Integration geschieht immer nur vor Ort.“ In Cottbus wirke Migrationssozialarbeit. Gerade auch in der Coronakrise seien Projekte, die über die Integrationspauschale finanziert werden, wichtig. Der Beratungsbedarf bei Flüchtlingen habe sich erhöht. Deswegen sei eine Verstetigung der Pauschalen sinnvoll.  

„Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Integrationspauschale aus unserer Sicht bewährt hat und dass wir eine Verstetigung deshalb sehr befürworten würden“, betont auch Bernd Schade, Fachbereichsleiter Soziales beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, der in diesem Jahr vom Land 557.100 Euro für Integrationsarbeit bekommt. „Besonders positiv ist, dass wir mit der Pauschale sehr unbürokratisch Integrationsmaßnahmen der Kommunen, in denen Gemeinschaftsunterkünfte angesiedelt sind, fördern können.“

Die Pauschale sei Mitte 2019 recht plötzlich eingeführt worden, ergänzt Kreissprecherin Andrea Metzler. „Sie war insofern gleichzeitig eine besondere Chance und Herausforderung für den Landkreis, da zunächst jeder Landkreis seine eigenen Regelungen zur Verwendung finden musste“, so Metzler. 2020 sei die konkrete Umsetzung der Ideen fast von Beginn an durch die Corona-Pandemie erheblich gebremst worden. 

Dennoch sei die Pauschale sehr gut geeignet, die gemeinsamen Bemühungen der Kreisverwaltung und in den Kommunen für die Verbesserung der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu erleichtern. „Es gelingt dadurch, neue Ideen und auch bewährte Projekte bei der Integration vor Ort anzuregen beziehungsweise zu stabilisieren und damit das Zusammenwirken von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern mit professionellen Fachkräften im Sinne des interkulturellen Zusammenlebens vor Ort erheblich zu unterstützen“, erklärt Metzler. 

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