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Eine Mietpreisbremse ist laut Bauminister Guido Beermann (CDU) kein Allheilmittel.

© Ottmar Winter PNN

Land verlängert Mietpreisbremse: Verordnung gilt nur noch für 19 Kommunen

Brandenburg will mit seiner Wohnungspolitik bezahlbare Wohnverhältnisse sichern. Die neue Verordnung gilt auch in Potsdam.

Potsdam - Das Brandenburger Kabinett hat eine neue Verordnung zur Mietpreisbegrenzung beschlossen. Danach ist festgelegt, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Potsdam mitteilte. Unter die Mietpreisbremse, die rückwirkend zum Jahresanfang gilt, fallen jedoch jetzt statt 31 nur noch 19 Kommunen. Mit der Wohnungspolitik des Landes sollten bezahlbare Wohnverhältnisse gesichert werden, sagte Bauminister Guido Beermann (CDU). Potsdam zählt wie berichtet weiterhin dazu.

Gleichzeitig will die Regierung ein investitionsfreundliches Wirtschaftsklima erhalten. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt soll so dafür gesorgt werden, dass für Gering- und Normalverdiener bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Klar sei aber auch, dass eine Mietpreisbremse kein Allheilmittel sei und keine Dauerlösung biete, betonte Beermann. Ein Anstieg der Mieten werde in betroffenen Regionen nur gedämpft, wenn schneller und kostengünstiger gebaut wird.

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Das Bauministerium unterstützt nach eigener Darstellung Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Planungsrecht und Ausweisung von neuem Bauland. Für die Kommunen stünden dazu in diesem Jahr 2,5 Millionen und im nächsten Jahr fünf Millionen Euro bereit. Im Februar hatte die Landesregierung die Verordnung zur Kappungsgrenze neu festgelegt. Sie betrifft bestehende Mietverträge. In 19 Gemeinden dürfen die Mieten demzufolge innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. (dpa)

Gudrun Janicke

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