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Für die Kinderbetreuung wegen der geschlossenen Kitas und Schulen können Landesbedienstete freigestellt werden.

© Daniel Reinhardt/dpa

Land schwenkt nach Kritik um: Kein Urlaub für die Kinderbetreuung bei Landesbediensteten

Das Land ändert seinen Kurs für Eltern im Landesdienst: Für die Kinderbetreuung in der Coronakrise sollen sie nun doch freigestellt werden werden können.

Potsdam - Brandenburger Landesbedienstete, die in der Coranakrise wegen geschlossener Kitas und Schulen ihre Kinder selbst betreuen müssen, können aufatmen: Nach erheblicher Unruhe innerhalb der Landesverwaltung hat das von Minister Michael Stübgen (CDU) geführte Innenministerium jetzt klargestellt, dass Bedienstete auf keinen Fall Erholungsurlaub für die Betreuung ihrer Kinder nehmen müssen, wie es zunächst noch vorgegeben worden war. Das geht aus einem den PNN vorliegenden Rundschreiben des Ministeriums an Ministerien und oberen Landesbehörden hervor, mit dem die vorherige Vorgabe einkassiert wurde.

Eltern werden freigestellt - wenn Homeoffice und Überstundenabbau nicht möglich sind

Die „Einbringung von Erholungsurlaub durch den Bediensteten ist zur Inanspruchnahme dieser außertariflichen Freistellung nicht erforderlich“, heißt es im Schreiben vom 20. März zur „Gewährung von Arbeitsbefreiung zur Kinderbetreuung anlässlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus.“ Der „ergänzende Hinweis“ erfolge „aufgrund von Nachfragen“ zum ursprünglichen Rundschreiben vom 17. März, welches für helle Empörung gesorgt hatte. Das für die Landesverwaltung mit ihren über 40.000 Beschäftigten zuständige Ministerium hatte da noch darauf verwiesen, dass jeder Bedienstete erst einmal selbst sehen müsse wie er klarkomme. „Der Arbeitnehmer trägt grundsätzlich das Ausfallrisiko selbst“, hieß es da: „Er ist grundsätzlich verpflichtet, die Kinderbetreuung so zu organisieren, dass er seine arbeitsvertragliche Pflicht erfüllen kann oder sich durch Urlaub oder den Abbau von Überstunden, Ausgleichstagen, die Inanspruchnahme von Gleitzeit von seiner Arbeitspflicht freistellen zu lassen.“ Nun die Kehrtwende.

Damit sei die „arbeitsrechtliche Lage“ dargestellt worden, heißt es jetzt, von der aber „abgewichen wird.“ Voraussetzung für Freistellungen bleiben allerdings, dass keine Heimarbeit möglich ist oder auch, dass es keine abbaubaren Gleitzeitguthaben gibt. Wie berichtet, appelliert Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) an die Unternehmen im Land, kulant mit solchen Fällen umzugehen, da der Bund diese Woche ein Programm zur Lohnfortzahlung beschließen will.

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In Brandenburg ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums die Zahl der Infizierten (Stand Montag 15 Uhr) inzwischen auf 385 gestiegen, 32 mehr als am Vortag. 29 Menschen sind stationär zur Behandlung. Inzwischen gibt es auch in Brandenburg die ersten schweren Fälle, nämlich acht Erkrankte, die auf Intensivstationen beatmet werden müssen. Bislang hat es im Land im Zusammenhang mit der Viruserkrankung einen Todesfall gegeben. Die meisten Infizierten gibt es im Kreis Märkisch-Oderland mit 49 Fällen, gefolgt vom Kreis Oder-Spree mit 46 Infizierten. Die Wenigsten sind es in der Prignitz mit einem Fall und der Uckermark mit vier Infizierten.

Erste Coronafälle in der Polizei

Inzwischen meldet auch die Brandenburger Polizei in ihren Reihen die ersten bestätigen Corona-Infektionen, wie das Polizeipräsidium in Potsdam bestätigte. Es handelt sich um zwei Beamte, einer wohnt in Oberhavel, einer in Dahme- Spreewald, die nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub in Risikogebieten getestet worden seien. Danach seien sie sofort in Quarantäne gegangen und hätten keinen Kontakt zu anderen Polizisten gehabt, hieß es. Über die Fälle hatte zuerst die „Märkische Allgemeine Zeitung“ im Internet berichtet. Nach Angaben von Polizeisprecher Thomas Herbst sind von den insgesamt mehr als 7000 Polizisten im Land derzeit etwa 60 wegen möglicher Verdachtsfälle nicht im Einsatz. (mit dpa)

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