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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Symbolbild).

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Update

Land muss freie Schulen besser finanzieren: Brandenburg drohen Nachzahlungen von etwa 80 Millionen Euro

Diese Summe nannte die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen im Land Brandenburg (AGFS) nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Demnach muss die Berechnungsgrundlage des Landes für Zuschüsse geändert werden.

Frankfurt (Oder)/Potsdam - Freie Schulen in Brandenburg müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) besser vom Land finanziert werden. Laut Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen im Land Brandenburg (AGFS) könnten nach diesem Urteil Nachzahlungen von etwa 80 Millionen Euro auf das Land zukommen. „Wir freuen uns natürlich. Nun wird es wieder möglich sein, tarifgerecht zu bezahlen“, sagte AGFS-Geschäftsführer Tilo Steinbach der Deutschen Presse-Agentur.

Die Evangelische Schulstiftung konnte am Dienstag noch keine genaue Aussage zur Höhe der ihr nun zustehenden Zuschüsse machen. Der Vorstandsvorsitzende Frank Olie betonte allerdings: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zu Gunsten unserer zwölf evangelischen Schulen in Brandenburg.“ Olie sprach von einem „wichtigen Schritt hin zu einer faireren und angemesseneren Finanzierung unserer pädagogischen Arbeit und inklusiven Schulkultur“.

Zunächst hatte die „Märkische Oderzeitung“ berichtet. Der Verein Waldorfpädagogik Frankfurt (Oder) hatte wegen der Personalkostenzuschüsse gegen das brandenburgische Bildungsministerium geklagt. Das Gericht machte in seinem Urteil deutlich, dass die Berechnungsgrundlage des Landes für Zuschüsse geändert werden müsse. Das Land orientiert sich bei der Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten an der Lehrer-Entwicklungsstufe 4 aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und nicht an der besser bezahlten Stufe 5.

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Im Januar 2018 wurde die Anzahl der Entwicklungsstufen von 5 auf 6 erhöht. Die Schule hatte daraufhin vom Land höhere Zuschüsse gefordert und im Juni 2018 Klage erhoben. Aus Sicht des Gerichts sei die Erhöhung der Stufen ein „wesentlicher Umstand“, der die Festsetzung auf Stufe 4 nicht mehr sachgerecht erscheinen lasse.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Laut Steinbach entgehen den Freien Schulen pro Monat und Lehrer dadurch etwa 700 bis 800 Euro. „Das hat uns das Leben schwer gemacht. Als freier Träger kann man natürlich auch etwas umschichten, aber man gerät auch an seine Grenzen“, so Steinbach. Die AGFS vertritt 183 Schulen.

Er könne angesichts knapper Kassen auch die Position des Landes verstehen. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen sei auch zu Gesprächen mit dem Land und zu einem Kompromiss bereit. Der Ball liege aber nun beim Land, so Steinbach. Gegen das Urteil wurde Berufung zugelassen. Das Bildungsministerium prüfe derzeit das Urteil und eine etwaige Berufung, hieß es. Die Frist dafür laufe bis zum 27. September. (dpa/epd)

Anja Sokolow, Jens Büttner

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