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Kreisgebietsreform Brandenburg: Schröter schließt Verfassungsklage zur Volksinitiative nicht aus

Ist die Volksinitiative gegen die geplante Kreisgebietsreform verfassungsgemäß? Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter zweifelt daran.

Potsdam - Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) schließt eine Verfassungsklage zur Volksinitiative gegen die geplante Kreisgebietsreform nicht aus. "Ich habe Zweifel, dass Punkt 2 der Initiative verfassungsgemäß ist", sagte Schröter am Donnerstag im Landtag. "Ob dieser Punkt verfassungsgemäß ist, kann nur das Landesverfassungsgericht feststellen - aber Zweifel kann ich haben", antwortete Schröter auf eine Frage des CDU-Kommunalexperten Sven Petke. Auf Nachfrage schloss Schröter nicht aus, dass die Landesregierung das Landesverfassungsgericht anrufen könnte.

Knapp 130.000 gegen geplante Kreisgebietsreform Brandenburg

Im Punkt 2 fordert die Initiative, dass Gebietsänderungen bei den 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten nicht gegen den Willen der Kommunen vollzogen werden dürfen. Dies würde nach Ansicht von Schröter aber womöglich die Rechte des Landtags unzulässig einschränken. Die Initiative war mit knapp 130 000 Unterschriften von Brandenburger Bürgern erfolgreich. Die nächsten Stufen wären ein Volksbegehren und ein Volksentscheid.

Der Fraktionschef der oppositionellen CDU, Ingo Senftleben, reagierte empört und sprach von einer "unerhörten Beleidigung für 130 000 Brandenburger". Sowohl der parlamentarische Beratungsdienst des Landtags als auch der Hauptausschuss hätten festgestellt, dass die Forderungen der auch von der Union unterstützten Volksinitiative juristisch einwandfrei seien. Er forderte den Ministerpräsidenten auf, "unverzüglich die juristischen Winkelzüge gegen die Volksinitiative zu beenden."

Senftleben (CDU): "Landesregierung hat Angst vor einem Volksentscheid"

"Die Landesregierung hat offensichtlich Angst vor einem Volksentscheid und versucht jetzt mit taktischen Tricks, der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen", meinte Senftleben. "Der Ministerpräsident muss klarstellen, was seine Absichten sind."

Nach den Plänen der Landesregierung soll es von 2019 an nur noch neun Landkreise und die kreisfreie Stadt Potsdam geben. Hintergrund der Reform ist die rückläufige Bevölkerungszahl.

Klaus Peters

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