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Die Regeln sollen sich stärker an den neuen Corona-Patienten im Krankenhaus orientieren (Symbolbild).

© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Update

Koalition will 2G-Modell: Klinikbelastung wird Leitmaß für Corona-Regeln

Bisher ist die Entwicklung neuer Corona-Fälle ein wichtiger Baustein für die Beschränkungen - das soll sich ändern. Nächste Woche soll eine neune Corona-Verordnung beschlossen werden.

Potsdam - Die Brandenburger Landesregierung will wie vom Bund vorgegeben die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern als Messlatte zur Beurteilung der Pandemielage einführen. Die landesweite Zahl im Krankenhaus aufgenommener Corona-Patienten (Hospitalisierung) solle die Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte als Leitmaß für Regeln ablösen, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Potsdam mit. Das Kabinett werde voraussichtlich am Dienstag kommender Woche (14.9.) eine neue Corona-Verordnung beschließen, eine Woche früher als geplant. Der Bundestag beschloss die neue Messlatte am Dienstag, der Bundesrat soll am Freitag noch zustimmen.

Die Corona-Regeln sollen sich nach Angaben des Ministeriums künftig an diesen Punkten orientieren: an den neuen Corona-Patienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, den neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, den landesweit verfügbaren Intensivbetten und ihrer Auslastung sowie an der Zahl geimpfter Menschen. Die Kriterien waren laut Ministerium bisher schon Grundlage für die Bewertung der Corona-Lage, doch in der Verordnung war konkret die Sieben-Tage-Inzidenz neuer Fälle das Leitmaß für Regeln.

Brandenburg will auch den Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern für einfachere Quarantäneregelungen in Schulen berücksichtigen. Demnach soll bei einem Corona-Fall nicht mehr die gesamte Klasse zuhause bleiben, sondern es sollen nur wenige Schülerinnen und Schüler in Quarantäne geschickt werden.

Koalition wirbt für 2G-Modell

Die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg wirbt für die Option von Lockerungen für Geimpfte und Genesene beispielsweise für Gaststätten oder Kinos - das sogenannte 2G-Modell. SPD-Fraktionschef Erik Stohn sagte am Dienstag in Potsdam, seine Fraktion würde es begrüßen, „wenn Optionsmodelle für Betreiber gefahren werden, die unter Nutzung von 2G stärkere Wirtschaftlichkeit, aber auch eine stärkere Sicherheit für Unternehmen und für Betreiber von Einrichtungen vorsehen“.

Für sie soll es dann keine Auflagen etwa für die Besucher pro Quadratmeter geben. Stohn forderte für Kinder unter zwölf Jahren, dass sie bei Besuchen nicht ausgegrenzt werden, da sie nicht geimpft werden könnten.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Erik Stohn.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Erik Stohn.

© ZB

CDU-Fraktionschef: Berliner Regelung in Brandenburg anwenden

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann schlug vor, die Regelung von Berlin für Clubs auf Brandenburg zu übertragen. In Berlin hatte das Verwaltungsgericht ein generelles Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Der Senat erlaubte Clubs und Diskotheken, für Geimpfte und Genesene wieder zu öffnen. Die Gäste müssen in Innenräumen dort keine Masken mehr tragen. In Hamburg können Veranstalter und Wirte selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene einlassen, die dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit sind, oder ob sie Tests akzeptieren.

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„Wir sind der Auffassung, dass man diese Option auch in Brandenburg einführen sollte“, sagte Redmann. „Wir wollen auch da wieder ein Stückchen mehr in Richtung Normalität kommen.“ Die Betreiber sollten mehr Entscheidungsmöglichkeiten bekommen. Die Option sei ein geringerer Eingriff in die Gewerbefreiheit.

Grünen-Fraktionschefin Petra Budke sagte, es könne für die ganze Kultur- und Veranstaltungsbranche möglicherweise sinnvoll sein, zu einer 2G-Regelung für Geimpfte und Genesene zu kommen, weil dann viele Beschränkungen für Besucherinnen und Besucher wegfielen. (dpa)  

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