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Andreas Kalbitz.

© Sebastian Gabsch

Klage gegen Gutachten: AfD-Politiker Kalbitz klagt gegen Verfassungsschutz

Kalbitz will vom Bundesamt für Verfassungsschutz Auskunft über eine Mitgliederliste der "Heimattreuen Deutschen Jugend". Nach wie vor bestreitet er seine ehemalige Mitgliedschaft in der rechtsextremen Organisation.

Suhl/Köln - Der Brandenburger AfD-Politiker Andreas Kalbitz hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Er fordere darin unter anderem Auskunft über eine Mitgliederliste der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ), die in einem Gutachten genannt sei, das die Beobachtung des „Flügels“ betreffe, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln, Michael Ott, am Freitag. (Az.: 13 K 3190/20)

Die rechtsnationale Strömung in der AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Sie hatte sich nach eigenen Angaben im April selbst aufgelöst. Die rechtsextreme HDJ ist inzwischen verboten.

Kalbitz bestreitet nach wie vor seine HDJ-Mitgliedschaft

Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz aus der Partei geworfen. Als Grund gab er an, Kalbitz habe beim Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der HDJ und bei den Republikanern nicht angegeben. „Ad eins ist festzustellen, dass es keine HDJ-Mitgliedschaft gibt“, sagte Kalbitz am Freitag in Suhl in Thüringen am Rande einer Sitzung des Bundesvorstands. „Belegbar ist ja überhaupt nichts.“ Deshalb habe er eine Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht.

In einem internen Gutachten des Verfassungsschutzes heißt es, auf einer Mitgliederliste der HDJ von 2007 werde die „Familie Andreas Kalbitz“ genannt. Kalbitz war einer der Wortführer des „Flügels“ um den Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke. „Der „Flügel“ ist tot“, sagte Kalbitz in Suhl. „Das haben wir gemacht als deutliches Signal auch des Zusammenhalts und der Einheit der Partei.“

Hauptverfahren zu Parteiausschluss steht noch aus

Kalbitz war gegen den Beschluss des Bundesvorstands vorgegangen. Das Landgericht Berlin hatte die Entscheidung der Parteispitze für unzulässig erklärt. Das AfD-Bundesschiedsgericht entschied nach ARD-Informationen in einem Eilverfahren, dass Kalbitz die Partei vorerst wieder verlassen soll. Das Hauptverfahren steht noch aus.

Oliver von Riegen dpa

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