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Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, ist auch Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes. 

© promo

Klage gegen CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum: Schwangere "versehentlich" gekündigt?

Eine Schwangere klagt gegen eine Kündigung durch den Pflegedienst des CDU-Politikers Danny Eichelbaum. Am Donnerstag kam es zum Termin vor dem Arbeitsgericht Potsdam. Eichelbaum spricht von einem „Büroversehen“ und entschuldigt sich.

Potsdam - Folgender Fall: Eine junge Frau, gerade dabei ihre Ausbildung zur Krankenschwester zu beenden, bewirbt sich bei einem ambulanten Pflegedienst in Brandenburg um eine Stelle. Pflegekräfte sind sehr gefragt im Land, die Frau erhält nach einem Bewerbungsgespräch im April einen Vertrag. Arbeitsbeginn: 1. Oktober. Im Juni bemerkt sie, dass sie schwanger ist, setzt im August ihren künftigen Arbeitnehmer davon in Kenntnis, will aber weiterhin ihren Job antreten. Der spricht ihr prompt einen Tag später die Kündigung aus. Ein Fall fürs Arbeitsgericht, denn Schwangere genießen besonderen Schutz. Gerade ein Sozialunternehmen, könnte man annehmen, ist darauf sensibilisiert. Und ein Politiker und Rechtsexperte sowieso. Denn der Geschäftsführer der Sozialstation in Jüterbog (Teltow-Fläming), um die es geht, ist kein Unbekannter: Der Pflegedienst wird geführt von Danny Eichelbaum, seines Zeichens rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

Kündigung am Tag nach der Schwangerschaftsmeldung

Schwangere Arbeitnehmerin gegen Eichelbaum – am Donnerstag rief das Arbeitsgericht Potsdam den Fall auf. Die Klägerin schilderte laut Gericht, dass sie am 22. August gegenüber Eichelbaums Mutter, Angestellte ihres Sohnes, erklärt habe, dass sie schwanger sei. Einen Tag darauf sei ihr dann die Kündigung ausgesprochen und per Einschreiben zugestellt worden – zum 30. September, also zum Tag vor ihrem vorgesehenen Arbeitsantritt. Die Klägerin halte die Kündigung für unwirksam, da nur eine Kopie und kein Originalpapier bei ihr angekommen sei. Aber, so sagt es das Arbeitsrecht, darauf kommt es in dem Fall ohnehin gar nicht an: Die Kündigung einer Schwangeren ist unzulässig – auch wenn sie ihren Job noch gar nicht angetreten hat, was zählt, ist ein gültiger Vertrag. Will der Arbeitgeber trotzdem aus schwerwiegenden Gründen einer werdenden Mutter kündigen, bedarf es der Zustimmung einer staatlichen Stelle, in Brandenburg des Landesamts für Soziales und Versorgung. Diese Zustimmung lag laut Gericht nicht vor.

Eichelbaum: Wusste weder von Schwangerschaft noch von Kündigung

Eichelbaum, der nicht persönlich vor Gericht erschien, sondern zu der Zeit im Landtag weilte, erklärte am Donnerstag auf Anfrage gegenüber den PNN: „Ich wusste nichts von der Schwangerschaft und auch nichts von einer Kündigung. Ich habe diese Kündigung nicht unterschrieben.“ Wer sie denn dann unterschrieben habe, wisse er nicht. Es müsse sich um ein „Büroversehen“ handeln. Er könne sich bei der Frau nur „für die Unannehmlichkeiten“ entschuldigen. Selbstverständlich könne sie am 1. Oktober ihre Arbeitsstelle antreten und werde auch nach dem Mutterschutz beschäftigt werden. Er habe unverzüglich nach dem Gerichtstermin am Mittag seinen Anwalt angewiesen, alles Nötige zu veranlassen, denn ein Urteil sprach Richter Robert Crumbach nicht. Beide Seiten einigten sich während des nur gut zehn Minuten dauernden Termins darauf, eine außergerichtliche Einigung zu suchen.

Der Abgeordnete benutzt die Schulausgangsschrift

Alles nur ein „Büroversehen“ also? In einem kleinen Unternehmen, zu dessen „Leitungsteam“ laut Homepage neben Sohn und Mutter Eichelbaum nur zwei weitere Mitarbeiterinnen gehören? „Wir versuchen, das gerade aufzuklären“, sagt der Abgeordnete. Zu der Darstellung der Klageseite, die Schwangerschaft sei gegenüber seiner Mutter angezeigt worden, könne er nichts sagen.

Dass Mutter und Sohn nicht alles miteinander besprechen, komme ihm nicht merkwürdig vor, hatte zuvor Eichelbaums Anwalt auf Nachfrage des Richters erklärt, zumal sein Mandant „einen Nebenjob hat, der sehr zeitintensiv ist“. Im Gericht sind sich die beiden Anwälte und der Richter einig: Die Unterschrift auf dem – offenbar kopierten – Kündigungsschreiben sei schwer zu entziffern, lese sich eher wie „Schubert“. Sein Mandat benutze die Schulausgangsschrift, eine verbundene Schreibschrift, sagte sein Anwalt, ohne dass klar wird, was das beweisen soll. Auf der Homepage der Sozialstation, wo Eichelbaum für die „liebevolle Pflege“ wirbt, ist seine Unterschrift zu sehen. Schwer entzifferbar, ein „Eichelbaum“ erkennt man daraus nicht ohne Weiteres.

Verfahren wegen Fahrtkostenaffäre wurde eingestellt

Es ist nicht das erste Mal, dass der Volljurist Eichelbaum auf Beklagtenseite mit der Justiz zu tun hat. Gegen ihn war vor sechs Jahren wegen Betrugsverdachts ermittelt worden, weil er vom Landtag die Fahrkostenpauschale für Jüterbog als Wohnsitz bezog, obwohl er weitgehend in Potsdam lebte. Das Verfahren war 2014 gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20 000 Euro eingestellt worden, obwohl sich laut Staatsanwaltschaft der Tatverdacht im Wesentlichen bestätigt habe.

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