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Klage des CDU-Landtagsabgeordneten Dierk Homeyer: Verfassungsrichter verhandeln über Akteneinsicht

Potsdam - Das Landesverfassungsgericht hat am Freitag über die Klage des CDU-Landtagsabgeordneten Dierk Homeyer auf Einsicht in Akten der Mindestlohnkommission verhandelt. Das von Diana Golze (Linke) geführte Arbeits- und Sozialministerium hatte sich dagegen gewehrt, bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Potsdam - Das Landesverfassungsgericht hat am Freitag über die Klage des CDU-Landtagsabgeordneten Dierk Homeyer auf Einsicht in Akten der Mindestlohnkommission verhandelt. Das von Diana Golze (Linke) geführte Arbeits- und Sozialministerium hatte sich dagegen gewehrt, bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Homeyer hatte daraufhin in einem Organklageverfahren die Richter angerufen. Eine Entscheidung wurde zunächst nicht getroffen. Homeyer sieht sich durch die Haltung der Regierung in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt. Die Kommission legt einen Mindestlohn für öffentliche Aufträge fest, der nur 16 Cent über dem inzwischen bundesweit gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Homeyer spricht von einem Bürokratiemonster, das die Wirtschaft blockiere. Das Ministerium hatte die Akteneinsicht zunächst wegen der Exekutivhoheit abgelehnt. Das Gericht äußerte daran am Freitag Zweifel. Wann es seine Entscheidung verkündet, blieb unklar. dpa

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