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Kinder-Betreuung in Brandenburg: Kinder mit Handciap sollen länger im Hort bleiben können

Wohin nach Schulschluss? Ältere Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Betreuungsproblem, weil der Hort in Brandenburg nur bis zur sechsten Klasse geht. CDU und Grüne wollen das jetzt ändern.

Potsdam - Betroffene Familien kämpfen schon lange dafür. Nun sollen Kinder und Jugendliche mit einer schweren Behinderung zumindest nach dem Willen der oppositionellen Landtagsfraktionen von CDU und Grünen eine Hortbetreuung bekommen – egal wie alt sie sind. „Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie von deren Eltern“, heißt es in einem Gesetzentwurf, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Damit werde der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für diese Kinder und Jugendlichen faktisch um die Zeit ab der sechsten Schuljahrgangsstufe bis zur Volljährigkeit erweitert. Auch der Transport von der Schule zur Betreuung und nach Hause solle gesetzlich verankert werden.

Anspruch auf Hortbetreuung nur bis Klasse 6 

„Betroffene Eltern brauchen jetzt endlich eine verlässliche Lösung. Die kann ihnen nur ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch geben“, erklärte die CDU-Familienpolitikerin Kristy Augustin. Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Marie Luise von Halem sagte, Hortbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sei eine Frage der Gerechtigkeit. Bisher gilt für alle Kinder und Jugendlichen in Brandenburg, dass für sie der rechtliche Anspruch auf Kita-Betreuung nach der sechsten Jahrgangsstufe endet. Behinderte Kinder und Jugendliche sind aber länger auf eine Nachmittagsbetreuung angewiesen, können sich nicht alleine zu Hause versorgen. Für eine weitere Betreuung - wenn es sie überhaupt gibt - müssen die Eltern die Kosten tragen. Die Landesregierung verwies darauf, dass Horte bundesweit nicht darauf ausgerichtet seien, Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr zu betreuen. Das von den Linken geführte Sozialministerium kündigte an, den Gesetzentwurf prüfen zu wollen. 

Betroffene sprachen bei einer Anhörung im Landtag 

Im November gab es wie berichtet zu dem Thema eine Anhörung mit Betroffenen und Experten in einer gemeinsamen Sitzung von Bildungs- und Sozialausschuss im Landtag. Auch eine Familie aus Bergholz-Rehbrücke (Potsdam-Mittelmark), deren zwölfjähriger Sohn das Down-Problem hat, schilderte die Barrieren im Alltag. Rot-Rot hat im Doppelhaushalt zwar rund 1,2 Millionen Euro zur Finanzierung von Ferienangeboten eingeplant, um Inklusion zu realisieren reiche das aber nicht, wie bei der Anhörung betont wurde. (mit dpa)

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