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Kennzeichenfahndung: Polizei schweigt zu zweifelhafter Massenfahndung

Beamte ließen nach einem Bundesliga-Fußballspiel Tausende KFZ-Kennzeichen von Fans als verdächtig einstufen und zur Fahndung ausschreiben.

Cottbus/Potsdam - Ungewöhnliche, bundesweite Aufmerksamkeit hat jetzt das brandenburgische Vorgehen bei der automatisierten Kennzeichenfahndung gefunden. Besonders umstritten ist ein Fall aus dem Jahr 2009, als die Polizei anlässlich eines Fußballspiels in Cottbus insgesamt 4192 Kennzeichen als verdächtig einstufte und zur Fahndung ausschrieb.

Der 6. März 2009 war ein Höhepunkt im Fußballleben der Region. Hertha BSC fuhr als Tabellenführer der Bundesliga nach Cottbus, wo die Berliner sechs Jahre in Folge nicht gewonnen hatten. Für Energie war es eine Saison, bei der es im Abstiegskampf um alles oder nichts ging und die Lausitzer mussten eine 1:3-Niederlage hinnehmen. Auch für die Polizei des Landes wurde der Tag ein besonderer Höhepunkt. Sie stellte einen Datensatz von insgesamt 4192 Kfz-Kennzeichen zusammen, mit dem die stationären Abgleichgeräte nach gewaltbereiten Übeltätern aus dem Umfeld der beiden Fußballclubs fahnden sollten. Das damalige polizeiliche Vorgehen sorgt jetzt im Internet für Aufregung und der brandenburgische Landesverband der Piratenpartei forderte jetzt nicht nur Aufklärung, sondern einen sofortigen Stopp der Fahndungspraxis.

Auf einer amerikanischen Enthüllungsplattform findet sie sich in einem Gutachten, das Wissenschaftler im Auftrag des Innenministeriums erstellt wurde und jetzt für Aufregung sorgt. Tatsächlich handelt es sich bei dem 180-seitigen Bericht nicht um ein geheimes Dokument. Das Gutachten war im Herbst letzten Jahres Teil der Beratungen des Landtags, als es um die Frage ging, ob die gesetzliche Ermächtigung zur Kennzeichenfahndung verlängert werden sollte. Allerdings kam bei den damaligen Beratungen dieser ganz konkrete Fall genau so wenig zur Sprache wie eine Reihe weiterer Einsätze der Überwachungsanlagen, bei denen mehrere Tausend Kennzeichen anlässlich bestimmter Aktivitäten im Rockermilieu zur Fahndung frei gegeben wurden. Brisant ist der Vorgang vor allem deswegen, weil die Kriterien nicht klar sind, die zu einer solch umfassenden Fahndung führten. Nach dem Gutachten wurden dafür jeweils extra gefertigte Dateien genutzt. Unklar ist auch, was mit der Vielzahl, beim Fußballspiel immerhin 483 Treffer geschah, die die Fahndung auslöste. Dabei soll extra für das Spiel eine eigene Fahndungsdatei geschaffen worden sein. Wie dies genau geschah und was dann mit den gewonnenen Daten passierte, war am Montag beim Polizeipräsidium Potsdam nicht zu erfahren.

Eine genaue Auswertung des Gutachtens war in dem hektischen Gesetzgebungsverfahren und angesichts der vollgepackten Tagesordnung des Innenausschusses des Landtags nicht möglich. Das Gremium beschäftigte sich zu diesem Zeitpunkt intensiv mit einem Polizeieinsatz in Neuruppin, bei dem es um Proteste gegen einen Nazi-Aufmarsch ging. Die Datenschutzbeauftragte des Landes konnte in der Debatte genauso wie einige Politiker der Grünen und der FDP nur allgemeine Zweifel anmelden. Da die Kennzeichenfahndung in aller Regel lediglich zur Suche nach gestohlenen Kraftfahrzeugen eingesetzt werde, bedürfe es gar keiner besonderen Ermächtigung der Polizei zur Prävention von Straftaten, so ihre Stellungnahme. Aber auch sie hatte offenbar nicht hinreichend Zeit, das vom Innenministerium bestellte Gutachten in allen Details zu studieren und brachte die umstrittene Praxis bei Fußballspielen genau so wenig zur Sprache wie die Fahndungsmaßnahmen im Rockermilieu. Die Einwände von ihrer Seite und die Kritik der Opposition führten dann immerhin dazu, dass die entsprechenden Passagen im Polizeigesetz erneut auf vier Jahre befristet wurden. Das Gutachten ist selbst auch nicht widerspruchsfrei. So sind die Tabellen über die Zahl betroffener Kennzeichen und die über die Trefferanzahl nicht miteinander vereinbar. Aber auch dies war offenbar niemandem der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten aufgefallen.

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