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Kennzeichenfahndung: Fehlerhaftes Gutachten führte zu Gesetzesänderung

Auf welcher Basis hat der Landtag der Polizei die Kennzeichenüberwachung für vier weitere Jahre ermöglicht?

Potsdam - Der Brandenburgische Landtag hat aufgrund eines möglicherweise völlig unzureichenden, in jedem Falle teilweise fehlerhaften Gutachtens die im Polizeigesetz verankerte Ermächtigung zur Kennzeichenfahndung verlängert. Die vom Max-Planck-Institut für Strafrecht erstellte Expertise operierte nach neuen Polizeiauskünften mit teilweise falschen Erkenntnissen, ihre Schlussfolgerungen sind deswegen auch nicht einfach nachvollziehbar, waren aber für die rot-rote Koalition und die CDU Entscheidungsgrundlage.

Exemplarisch für die Fehler des Gutachtens ist die Beschreibung der Fahndungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel am 7. März 2009 zwischen Energie Cottbus und Hertha BSC. Auf der Cottbuser Zufahrtsstraße zur Autobahn A13 installierte die Polizei über mehrere Stunden hinweg ein Überwachungsgerät. Laut Gutachten wurde damit nach 4192 Kennzeichen gefahndet und in 483 Fällen kam es tatsächlich zu einer Übereinstimmung zwischen dem Fahndungsdatensatz und vorbeifahrenden Fahrzeugen. Nach der Auskunft der Polizei vom Mittwoch aber stellt sich der Sachverhalt anders dar. An der mobilen Einsatzstelle fuhren über einen längeren Zeitraum hinweg 4192 Fahrzeuge mit einem Berliner Kennzeichen vorbei, von denen wiederum 391 in Gänze oder in Teilen eine Übereinstimmung aufwiesen mit Dateien, in denen Fahrzeughalter verzeichnet sind, die in irgendeiner Form schon einmal als Straftäter bei Fußballspielen in Erscheinung getreten sind. Wie viele Kennzeichen tatsächlich in der Fahndung waren, konnte die Polizei am Mittwoch nicht genau angeben. Die in dem Gutachten diesem Spiel zugeordnete Trefferzahl von 483 ist offenbar unzutreffend. Laut Polizeiangaben kann diese Zahl einem Fußballspiel am 26. Juni 2010 zugeordnet werden, bei der ebenfalls nach Berliner Fahrzeughaltern gefahndet wurde. Michael Kilchling, ein wissenschaftlicher Referent des Max-Planck-Instituts und Verfasser des Gutachtens zeigte sich zunächst völlig überrascht von den Polizeiangaben und bestand seinerseits darauf, die ihm zugeleiteten Zahlen korrekt ausgewertet zu haben. Später korrigierte er diese Darstellung und sagte, in mindestens einem Falle müsse das Gutachten tatsächlich korrigiert werden.

Tatsächlich allerdings enthält das Gutachten auch unabhängig von den Zahlenreihen einige nur schwer erklärliche Widersprüche. So sind in ihm drei Fahndungen im Zusammenhang mit Fußballereignissen ausgewiesen, während es bei vier Fällen im Zusammenhang mit Fußballereignissen zu Treffern kam. Wie Treffer erzielt werden konnten, ohne dass es überhaupt eine Fahndung gab, konnte Herr Kilchling nicht erklären.

Die zumindest auf den ersten Blick signifikanten Fehler des Gutachtens im Umgang mit dem Zahlenmaterial sind allerdings nicht der einzige Mangel an dem Papier, das entscheidenden Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren hatte. Das Gutachten konnte keinerlei Erkenntnisse zu dem letztlich entscheidenden Punkt, der sogenannten Eindringtiefe der Maßnahme – also ihrer konkreten Auswirkung auf den Bürger – vermitteln. Dazu waren nicht hinreichend Aufzeichnungen vorhanden, so Kilchling. Die Abgeordneten, die an den Beratungen über das Gutachten teilnahmen, bekannten gestern übereinstimmend, dass sie in der Kürze der Zeit keine Möglichkeit sahen, das Gutachten genau zu prüfen. Die Vertreter von FDP und Grünen meldeten deutliche Bedenken an, die Grünen verlangten dann einen vollständigen Stopp der Kennzeichenüberprüfung. Die Linkspartei, die in ihrer Oppositionszeit ebenfalls gegen diese Ausweitung polizeilicher Einsatzmöglichkeiten votierte, stimmte für eine erneute Verlängerung um vier Jahre. Die Polizei selbst hält nach Auskunft eines Sprechers den operativen Gewinn durch solche Maßnahmen für hoch und will deswegen auch nicht darauf verzichten.

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