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Die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen wurde zum 1. Juli gestoppt (Archivfoto).

© Patrick Pleul/ dpa

Kennzeichen-Erfassung zur Gefahrenabwehr: Stübgen will Kesy fortsetzen

Brandenburgs Innenminister hält die Erfassung der Kennzeichen nicht nur bei der Verfolgung von konkreten Straftaten für ein notwendiges Mittel.

Potsdam - Trotz Widerstands der Grünen in der Kenia-Koalition will Innenminister Michael Stübgen (CDU) die automatische Aufzeichnung von Kennzeichen (Kesy) auf Autobahnen wieder ermöglichen. Die Erfassung der Kennzeichen sei nicht nur bei der Verfolgung von konkreten Straftaten, sondern auch bei der Gefahrenabwehr ein notwendiges Mittel, sagte er am Mittwoch im Innenausschuss des Landtages. Dies betreffe etwa Serientäter, die dann anhand ihrer Bewegungsmuster ermittelt werden könnten.

Die Gefahrenabwehr sei eine Aufgabe nach dem Landespolizeigesetz, erläuterte Stübgen. Daher wolle sein Ministerium dem Landtag einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der den Einsatz von Kesy auch im Aufzeichnungsmodus wieder erlaube.

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Der Ausschussvorsitzende Andreas Büttner machte deutlich, dass seine Fraktion die massenhafte Speicherung von Kennzeichen als rechtswidrig ablehne. „Ich hatte gehofft, dass Sie diese Pläne nicht weiterverfolgen“, sagte Büttner an die Adresse des Ministers. Die Grünen-Abgeordnete Marie Schäffer aus Potsdam äußerte sich im Ausschuss nicht dazu. Nach dem Bekanntwerden von Stübgens Plänen hatte sie allerdings Mitte Juli erklärt: „Wir stehen für die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für diese problematische Praxis nicht zur Verfügung.“

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU).
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU).

© dpa

Massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen wurde gestoppt

Seit dem 1. Juli ist eine neue Strafprozessordnung in Kraft. Die Erfassung von Kennzeichen für die Fahndung nach konkreten Straftätern läuft damit zwar weiter, die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen wurde allerdings zum 1. Juli gestoppt. Denn das ist damit nach Ansicht des Innenministers nicht mehr komplett rechtlich gedeckt.

„Wir müssen dann den Bürgern erklären, dass es die Täter bei grenzüberschreitender Kriminalität nun einfacher haben“, sagte der Minister. Dies betreffe etwa den Diebstahl von Fahrzeugen, die in Richtung Osteuropa verschoben würden. „Wir hatten zuvor Anfragen von Staatsanwaltschaften aus ganz Deutschland, etwa die Hälfte aus Berlin“, erklärte Stübgen. Dies hänge auch mit der geografischen Lage Brandenburgs mit den Verbindungswegen nach Osteuropa zusammen.

Deutlich weniger Fahndungsanfragen

Die Zahl der Fahndungsanfragen nach KfZ-Kennzeichen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Wie das Innenministerium auf eine Anfrage aus der Linksfraktion im Landtag mitteilte, gab es 2020 insgesamt 6789 Eilfahndungen nach Kfz-Kennzeichen wegen erheblicher Straftaten - mit nur 32 Treffern. Das waren 2918 Fälle weniger als im Jahr zuvor. 2018 hatten die Behörden noch 10.399 Eilfahndungen gemeldet.

Darüber hinaus hatten die Behörden im vergangenen Jahr in 75 Fällen längerfristig Autokennzeichen auf Anordnungen von Staatsanwaltschaften aus ganz Deutschland observiert. Für weitere 13 polizeiliche Beobachtungen lagen Anordnungen von Amtsgerichten zugrunde. Den Angaben zufolge ging es bei der überwiegenden Zahl der zuletzt genannten Fahndungen um Bandendiebstahl, Betäubungsmittel-Delikte und Steuerhehlerei.(dpa)

Klaus Peters

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