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Protest in Politikernähe. Im März demonstrieten Fluglärmgegner bereits am Landtag und illuminierten die Fassade. Auch das sollte ihnen zunächst verboten werden.

© Andreas Klaer

Brandenburg: Keine Demo im Landtagshof

Gericht lehnt Widerspruch von Fluglärmgegnern ab

Potsdam - Das Verwaltungsgericht Potsdam verbietet dem Verein „Teltow gegen Fluglärm“, am heutigen Mittwoch im Innenhof des Landtags gegen die BER-Flugrouten zu demonstrieren. Das teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Dienstag mit. Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Brandenburger Polizei, die nach dem Antrag des Vereins bereits am 20. April ein Verbot der Versammlung verhängt hatte. Dagegen legten die Fluglärmgegner am 23. April Widerspruch ein. Zuerst hatte Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) mit Hinweis auf die Hausordnung, nach der politische Kundgebungen im Landtag nicht gestattet seien, die Demo verboten.

Die für das Versammlungsrecht zuständige dritte Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte am Dienstag den Beschluss der Polizei. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gewähre Bürgern kein Zutrittsrecht zu beliebigen Orten, wie ein Sprecher des Gerichts erklärte. Das Grundrecht garantiere Bürgern keinen Zugang zu Orten, die der Allgemeinheit nicht frei zugänglich seien. „Der Innenhof des Landtages Brandenburg stellt keinen Kommunikationsraum dar, der der politischen Auseinandersetzung in Form von kollektiven Meinungskundgaben unterworfen wird“, heißt es in der Erklärung des Gerichts.

Die Vereinsmitglieder befürchten eine massive Lärmbelästigung durch die für den Flughafen BER geplanten Flugrouten, von denen einige direkt über der Stadt Teltow verlaufen. Laut ihrem Antrag wollten die Fluglärmgegner mit zehn bis 15 Personen, zwei Bannern und 20 Plakaten eine Mahnwache im Landtag halten. Ein Angebot der Polizei, die Versammlung vor dem Fortunaportal und damit in unmittelbarer Nähe zum Landtagsgebäude durchzuführen, lehnte der Verein ab. Nicht zuletzt deshalb erweise sich das Verbot „auch unter Berücksichtigung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit als verhältnismäßig“, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit.

Nun wollen die Fluglärmgegner am Mittwoch, am Tag der Landtagssitzung, aber doch vor dem Stadtschloss am Alten Markt protestieren. Stark hatte bereits Anfang März versucht, eine Protestaktion der Fluglärmgegner zu verhindern, weil diese die Fassade des Landtagsschlosses mit einer Video-Installation illuminieren wollten. In diesem Fall hatte das Gericht die Aktion erlaubt, weil die Versammlungsfreiheit Vorrang vor dem Hausrecht habe.roj/mak

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