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Auf in die nächste Instanz. Zunächst mal wird am BER auf absehbare Zeit ohnehin nicht geflogen.

© Patrick Pleul/dpa

Brandenburg: Keine Ausweich-Manöver

Bund geht zur gekippten Wannsee-Route in Revision und tut alles, um eine EU-Rüge wegen fehlender Umweltprüfungen bei anderen Trassen abzuwenden

Schönefeld - Der Bund will trotz EU-Bedenken und der vom Oberverwaltungsgericht gekippten Wannsee-Route die umstrittenen Flugrouten des Hauptstadt-Airports in Schönefeld nicht neu festlegen. Das hat der Präsident des Bundesamts für Flugaufsicht (BAF), Nikolaus Herrmann, am Montag nach einer Tagung der Fluglärmkommission in Schönefeld erklärt, der die vom Airport betroffenen Anrainer-Kommunen und Berliner Bezirke angehören. „Wir reden nicht darüber, dass alles neu aufgerollt wird. Diese Erwartung sollte niemand haben“, sagte er. Im Gegenteil, der Bund hält in beiden Verfahren – Wannsee-Route und EU-Bedenken gegen andere Routen über Naturschutzgebiete – mit seiner Position dagegen. Das Bundesamt hatte auf Vorschlag der Deutschen Flugsicherung (DFS) Anfang 2012 nach heftigen Bevölkerungsprotesten im Vorfeld die Flugrouten festgelegt. Bei der Wannsee-Route geht das Bundesamt nun nach seinen Worten in die nächste Instanz und legt Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Gleichzeitig laufen diplomatische Kanäle auf höchsten Ebenen, um das EU-Problem zu lösen.

Der Reihe nach: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (VG) hatte in seinem aufsehenerregenden Urteil vom 23. Januar die Wannsee-Route verworfen, weil im Verfahren die Absturzrisiken für den nahen atomaren Forschungsreaktor in Wannsee nicht geprüft worden waren. „Es handelt sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung“, sagte Herrmann. „Wir sind auch der Auffassung, dass es einer höchstrichterlichen Klärung bedarf.“ Bliebe es beim Urteil, hätte dies Auswirkungen auf Flugrouten um andere deutsche Flughäfen. Nachdem am 13. März die schriftliche Urteilsbegründung eingegangen sei, sagte Herrmann, werde man in Revision gehen – und beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Aufhebung des OVG-Urteils beantragen.

Zuversichtlich äußerte sich Herrmann auch, dass das zweite akute Problem im Streit um die Flugrouten aus der Welt geschafft werden kann. Es handelt sich um das von der EU-Kommission Ende 2012 ebenfalls überraschend angedrohte Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil es bei den Routen über nach EU-Recht geschützte Naturschutzgebiete am Müggelsee und bei Rangsdorf keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben habe. Inzwischen habe es dazu Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU gegeben, sagte Herrmann. Danach habe „sich die Bundesrepublik verpflichtet, der EU eine ergänzende Mitteilung zu machen.“

Konkret heißt dies, dass Deutschland versucht, der EU nachzuweisen, dass die von Brüssel geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung bereits im Planfeststellungsverfahren für den neuen Airport stattgefunden hat. Daher müsse es nicht für jede Route wiederholt werden. Der Bund sei „zuversichtlich, dass die EU-Kommission danach an dem Vertragsverletzungsverfahren nicht weiter festhalten wird“, sagte Herrmann.

Zunächst wird am BER auf absehbare Zeit ohnehin nicht geflogen. Und die Fluglärm-Kommission hat erst einmal ein eigenes Problem: Sie ist bis Oktober führungslos. Kathrin Schneider, die dort bisher Chefin war und im Hauptjob die gemeinsame Landesplanungsbehörde Berlin-Brandenburg leitete, hat das Amt niedergelegt. Der Grund dafür ist, dass Schneider jüngst Staatssekretärin im Potsdamer Infrastrukturministerium wurde. Auf einen Nachfolger für sie konnte sich die Kommission am Montag aber nicht verständigen. Beschlüsse wurden trotzdem gefasst. Die Kommission unterstützt die brandenburgische Planfeststellungsbehörde in einer angekündigten Entscheidung: Am Alt–Airport Schönefeld, wo bislang rund umd die Uhr geflogen werden darf, sollen die BER-Nachtflugbeschränkungen gelten. Allerdings wird dort nachts bislang sowieso nicht geflogen. Thorsten Metzner

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