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Kein Schadensersatz für Vattenfall: Umweltaktivisten müssen nicht für Störungen zahlen

Cottbus - Vattenfall hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Umweltaktivisten, die sich an Bahngleise gekettet und so den Tagebau-Betrieb bei Cottbus gestört hatten. Das entschied das Landgericht Cottbus nach Angaben eines Gerichtssprechers am gestrigen Dienstag, fast zwei Jahre nach der Protestaktion.

Cottbus - Vattenfall hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Umweltaktivisten, die sich an Bahngleise gekettet und so den Tagebau-Betrieb bei Cottbus gestört hatten. Das entschied das Landgericht Cottbus nach Angaben eines Gerichtssprechers am gestrigen Dienstag, fast zwei Jahre nach der Protestaktion.

Der Energiekonzern erzielte jedoch einen Teilerfolg. Künftig müssen die Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace solche Aktionen unterlassen. Andernfalls drohen ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft. Auch dürfe Greenpeace nicht zu vergleichbaren Aktionen aufrufen oder Leute dabei unterstützen.

Die Aktivisten protestierten im September 2013 gegen den geplanten Ausbau der Grube Welzow-Süd. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall hatte 20 000 Euro Schadensersatz gefordert, weil der Betrieb fast einen Tag gestört gewesen war. Die Polizei musste die Männer und Frauen mit schwerem Gerät von den Schienen lösen. Greenpeace wertete den Protest als gelungen, weil er die Diskussion um einen Ausstieg aus der Kohleverstromung vorangebracht habe. Vattenfall nannte die Aktion dagegen „fahrlässig“ und forderte einen sachlichen Dialog. Nach Ansicht des Gerichts hätte Vattenfall die geltend gemachten Zusatzkosten zum Teil vermeiden können. Zudem habe der Konzern die tatsächlichen Mehrkosten nicht ausreichend belegt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Vattenfall will deren Erfolgsaussichten zunächst prüfen. dpa

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