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Brandenburg: Kein Fahrverbot auf Stadtautobahn Dieselstreit vor Gericht für Berlin ohne Folgen

Berlin - Egal, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag im Dieselstreit entscheidet, eines steht fest: Auch wenn die Richter ein Fahrverbot für zulässig halten, um den Stickoxidanteil in der Luft zu verringern – auf den Autobahnen würde das Verbot nicht gelten; auch nicht auf der der Berliner Stadtautobahn.Fahrverbote seien dort nicht notwendig, weil es keine relevanten Grenzwertüberschreitungen im Bereich der Wohnbebauung entlang der Stadtautobahn gebe, antwortete Staatssekretär Jens-Holger Kirchner aus der Senatsumweltverwaltung nun auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf.

Berlin - Egal, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag im Dieselstreit entscheidet, eines steht fest: Auch wenn die Richter ein Fahrverbot für zulässig halten, um den Stickoxidanteil in der Luft zu verringern – auf den Autobahnen würde das Verbot nicht gelten; auch nicht auf der der Berliner Stadtautobahn.

Fahrverbote seien dort nicht notwendig, weil es keine relevanten Grenzwertüberschreitungen im Bereich der Wohnbebauung entlang der Stadtautobahn gebe, antwortete Staatssekretär Jens-Holger Kirchner aus der Senatsumweltverwaltung nun auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf. Zudem seien in allen bestehenden Umweltzonen in Deutschland Bundesautobahnen von Verkehrsverboten ausgenommen, weil die damit verbundene Behinderung des europäischen Warenaustausches europarechtlich problematisch wäre.

Allerdings wird die Luftqualität für die Häuser im weiteren Umfeld der Stadtautobahn nur durch Modellrechnungen ermittelt. Eine Messstelle in unmittelbarer Nähe der Stadtautobahn hat es nach Kirchners Angaben nur bis 2004 gegeben. Sie sei nach geänderten EU-Richtlinien außer Betrieb genommen worden. Solche Messungen seien nur dort vorgeschrieben, wo sich Menschen über einen langen Zeitraum aufhalten. Dies treffe für Orte direkt neben der Stadtautobahn nicht zu, erklärte Kirchner.

Die Berechnungen hätten gezeigt, dass die Stickoxidbelastung bis auf wenige kurze Abschnitte unterhalb des Grenzwertes liege, heißt es in der Antwort weiter. Zu hoch seien sie zum Beispiel im Bereich zwischen Neuer Kantstraße und Kaiserdamm auf der östlichen Seite der Stadtautobahn. Aber auch auf anderen Straßen würde ein Fahrverbot nicht sofort umgesetzt. Fertige Pläne hat die Umweltverwaltung noch nicht, weil sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie anschließend die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts in einer Klage gegen das Land abwarten will.

Der Senat arbeite intensiv an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans und berücksichtige dabei auch das Instrument „Fahrverbote“, erklärte der Staatssekretär weiter. Angaben zu Straßen in denen möglicherweise ein Fahrverbot verhängt werden müsste, könnten noch nicht gemacht werden. Zunächst werde untersucht, ob durch andere Maßnahmen auch ohne Fahrverbot die Luftqualität so verbessert werden kann, sodass die Grenzwerte eingehalten werden. Unter anderem will die Verwaltung testen, ob durch Tempo 30 der Verkehrsfluss so verstetigt werden kann, dass Autos weniger Schadstoffe in die Luft blasen. K. Kurbjuweit (mit mot)

K. Kurbjuweit (mit mot)

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